27.01.2014 · Fachbeitrag aus AAA · Hausarzt-EBM
Nicht allen Ärzten ist bewusst, dass sich die Voraussetzungen zur Abrechnung des Chronikerzuschlags durch den neuen Hausarzt-EBM geändert haben. Die Bindung der Abrechnung des Chronikerzuschlags an die Voraussetzungen in § 2 Abs. 2 der Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zur Definition schwerwiegender chronischer Krankheiten im Sinne des § 62 SGB V ist nämlich entfallen. Stattdessen gilt seit 1. Oktober 2013 eine neue „Chronikerdefinition“.
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27.01.2014 · Fachbeitrag aus AAA · Hausarzt-EBM
In AAA 08/2013, Seite 8 und der Sonderausgabe zum Hausarzt-EBM 2013 hatten wir – gestützt auf den Wortlaut der Bestimmung – die Auffassung vertreten, dass der „Zeitraum der letzten vier Quartale“ die vier Quartale vor dem Abrechnungsquartal umfasst. KBV und KVen haben sich jedoch inzwischen darauf verständigt, dass bei der Bestimmung des Zeitraumes „der letzten vier Quartale“ das aktuelle Abrechnungsquartal mitzählt.
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27.01.2014 · Fachbeitrag aus AAA · Hausarzt-EBM
Wie in AAA 01/2014, Seite 3 gemeldet, hat der Bewertungsausschuss am 18. Dezember 2013 zwei Änderungen am Hausarzt-EBM rückwirkend zum 1. Oktober 2013 beschlossen. Wegen der Feiertage und des Jahreswechsels haben jedoch nicht alle Hausärzte diese Information rechtzeitig vor Abgabe der Abrechnungsunterlagen des Quartals 4/2013 erhalten. Für diejenigen Hausärzte, die diese Änderungen bei der Erstellung der Abrechnung nicht berücksichtigen konnten, stellt sich daher die Frage, ob und ...
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27.01.2014 · Fachbeitrag aus AAA · Hausarzt-EBM
Den chronisch kranken Patienten kam in der Honorierung im kassenärztlichen Bereich schon im letzten EBM eine erhebliche Bedeutung zu. Mit der Einführung des neuen EBM seit 1. Oktober 2013 wird den chronisch kranken Patienten weiterhin eine große Bedeutung zukommen. Es ist bereits jetzt ersichtlich, dass mit den neuen Pauschalen (Vorhalte- und Versichertenpauschalen) wohl keine vollständige Kompensation des bisherigen Abrechnungsvolumens stattfinden kann, wenn man die neue Gesprächsziffer ...
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27.01.2014 · Fachbeitrag aus AAA · Soziale Gemeinschaft
Immer wieder gibt es im Rahmen der Kassenabrechnung Probleme bei der Abrechnung von Heimbesuchen nach den EBM-Nrn. 01410 und 01413. Die einzelnen Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) legen die Formulierung „Dieselbe soziale Gemeinschaft“ oft sehr eng aus – die Gerichte (leider) inzwischen auch.
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27.01.2014 · Fachbeitrag aus AAA · Hausbesuche
Hausbesuche gehören zu den wirtschaftlichsten Leistungen im Gesundheitswesen. Billiger ist eine medizinische Versorgung vor Ort für die Krankenkassen nicht mehr zu haben. Der Hausbesuch ist jedoch zu den Bedingungen des EBM, aus betriebswirtschaftlicher Sicht, von den Ärzten nicht mehr zu leisten.
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27.01.2014 · Fachbeitrag aus AAA · Arztrecht
Ob Anfragen von Krankenkassen hinsichtlich des Verordnungs- oder Einweisungsverhaltens eines Arztes oder Auskunftsverlangen zu einzelnen Patienten: Im Hinblick auf den Datenschutz und die ärztliche Schweigepflicht ist bei direkten „Beratungs“- und Auskunftsersuchen von Krankenkassen äußerste Vorsicht geboten. Tritt eine Krankenkasse mit einem bestimmten Verlangen an einen Arzt heran, sollte er zunächst sorgsam – im Zweifel mithilfe seines Rechtsberaters – prüfen, ob er überhaupt ...
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27.01.2014 · Fachbeitrag aus AAA · Rechtsprechung
Eine Praxisbesonderheit, die zur Erhöhung des Regelleistungsvolumens (RLV) führen kann, liegt nur bei einer überdurchschnittlichen Konzentration auf einen (!) speziellen Leistungsbereich vor; eine Addition von Leistungen aus verschiedenen Versorgungsbereichen ist insofern nicht möglich (Bundessozialgericht [BSG], Beschluss vom 28.8.2013, Az. B 6 KA 24/13 B).
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27.01.2014 · Fachbeitrag aus AAA · ABC der Abrechnung
Zu den häufigsten und auch bedeutendsten Erkrankungen der Gallenblase und der Gallenwege gehört die Cholelithiasis. Viele andere Gallenleiden entstehen aufgrund von Gallensteinen.
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27.01.2014 · Fachbeitrag aus AAA · steuerrecht
Der Bundesrechnungshof hat es in seinem Jahresbericht 2013 deutlich gemacht: Ärzte würden zunehmend auch steuerpflichtige Leistungen erbringen, die Finanzämter erfassen diese Umsätze aber nicht vollständig, weil Anlagen zur Einkommensteuer-Erklärung nicht auf die Besonderheiten dieser Berufsgruppe eingehen. Steuerausfälle in Millionenhöhe könnten nicht ausgeschlossen werden.
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