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  • 27.01.2014 · Fachbeitrag · Rechtsprechung

    Praxisbesonderheit: Keine Addition von Leistungen aus verschiedenen Versorgungsbereichen des EBM

    | Eine Praxisbesonderheit, die zur Erhöhung des Regelleistungsvolumens (RLV) führen kann, liegt nur bei einer überdurchschnittlichen Konzentration auf einen (!) speziellen Leistungsbereich vor; eine Addition von Leistungen aus verschiedenen Versorgungsbereichen ist insofern nicht möglich (Bundessozialgericht [BSG], Beschluss vom 28.8.2013, Az. B 6 KA 24/13 B). |