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  • 27.01.2014 · Fachbeitrag · Rechtsprechung

    Praxisbesonderheit: Keine Addition von Leistungen aus verschiedenen Versorgungsbereichen des EBM

    Eine Praxisbesonderheit, die zur Erhöhung des Regelleistungsvolumens (RLV) führen kann, liegt nur bei einer überdurchschnittlichen Konzentration auf einen (!) speziellen Leistungsbereich vor; eine Addition von Leistungen aus verschiedenen Versorgungsbereichen ist insofern nicht möglich (Bundessozialgericht [BSG], Beschluss vom 28.8.2013, Az. B 6 KA 24/13 B).