· Fachbeitrag · KV-Abrechnungsradar
GKV-Kürzungspläne mit 66 Punkten sorgen für Wirbel – KV-Infos zum Fortbildungsnachweis für das Lungenkrebsscreening
Seit Ende März 2026 stehen die Sparpläne der Finanzkommission Gesundheit im Fokus. Die 66 Punkte, die im ersten Bericht der Finanzkommission Gesundheit zur Entlastung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) vorgeschlagen werden, umfassen Maßnahmen, die alle Bereiche des Gesundheitswesens abdecken und insgesamt ein Volumen von 42,3 Mrd. Euro für das Jahr 2027 aufweisen. Auf den Bereich der ambulanten ärztlichen Versorgung entfallen die Vorschläge Nr. 3 bis Nr. 21. Zahlreiche EBM-Vergütungen und -Positionen sind betroffen, auch für den hausärztlichen Bereich. In AAA Abrechnung aktuell halten wir Sie dazu auf dem Laufenden. Neben Reaktionen zu den Sparplänen aus verschiedenen KVen geht es in dieser Ausgabe des KV-Abrechnungsradars um die Genehmigungen für das neue Lungenkrebsscreening sowie um einen „Reminder“ wegen einer möglicherweise erforderlichen Erneuerung des elektronischen Heilberufsausweises (eHBA).
KVen kommentieren Sparpläne: plump, fatal, einseitig
Aus Sicht der KV Niedersachsen (KVN) handelt es sich bei den Sparplänen der Finanzkommission Gesundheit um „plumpe Einsparvorschläge ohne echte Systemveränderungen“. Kritisch wird u. a. gesehen, dass extrabudgetäre Leistungen wie Impfungen, Vorsorgeuntersuchungen, Früherkennungen und ambulante Operationen stärker kontrolliert werden sollen. Denn, so die KVN, diese Präventionsleistungen würden dem System in jedem Jahr Millionen von Euro sparen (zur Pressemitteilung der KVN). Weitere Kommentierungen zu den Plänen finden sich u. a. bei der
- KV Hamburg („Einschnitte träfen Hamburg besonders hart“),
- KV Berlin-Brandenburg („Mit der Axt an die Versorgung“),
- KV Westfalen-Lippe („Viele Schultern, wenige tragen“),
- KV Bayerns („Sparpläne führen zu massiver Verschlechterung der Versorgung“) und nicht zuletzt
- KBV („Millionen Arzttermine weniger“).
KV-Nachweis für Beratung zum Lungenkrebsscreening
Seit dem 01.04.2026 wird das neue Lungenkrebsscreening für Patienten mit starkem Zigarettenkonsum angeboten. AAA hat darüber ausführlich berichtet, siehe
Hausärztinnen und Hausärzte, die ihre infrage kommenden Patienten identifiziert haben, müssen für die Abrechnung der EBM-Nrn. 01875 (Berichterstellung) und 01876 (Erstberatung) u. a. eine Fortbildung nachweisen. Wie der Nachweis konkret abläuft, haben nun u. a. die
- KV Hessen und die
- KV Schleswig-Holstein dargestellt.
KV Berlin und KBV erinnern an Erneuerung der Heilberufsausweise
An einen möglicherweise erforderlichen Austausch der eHBA erinnern
- KBV und
Hintergrund ist der neue Verschlüsselungsstandard „ECC“. Betroffen vom Austausch sind Ärzte, die noch keinen ECC-fähigen eHBA und keinen ECC-fähigen Praxisausweis haben. Zudem müssen teilweise auch eHBA getauscht werden, die bereits das neue Verschlüsselungsverfahren ECC nutzen.
Lesen Sie hierzu auch den AAA-Beitrag „eHBA: Sicherheitslücke macht erneuten Umtausch für bestimmte Ausweise erforderlich“.