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  • · Fachbeitrag · KV-Abrechnungsradar

    GKV-Kürzungspläne mit 66 Punkten sorgen für Wirbel – KV-Infos zum Fortbildungsnachweis für das Lungenkrebsscreening

    Seit Ende März stehen die Sparpläne der Finanzkommission Gesundheit innerhalb des Gesundheitssektors im Fokus. Die 66 Punkte, die im ersten Bericht der Finanzkommission Gesundheit zur Entlastung der gesetzlichen Krankenversicherung vorgeschlagen werden, umfassen Maßnahmen, die alle Bereiche des Gesundheitswesens abdecken und insgesamt ein Volumen von 42,3 Mrd. Euro für das Jahr 2027 aufweisen. Auf den Bereich der ambulanten ärztlichen Versorgung entfallen die Vorschläge Nr. 3 bis Nr. 21. Zahlreiche EBM-Vergütungen und -Positionen sind betroffen, auch für den hausärztlichen Bereich. In AAA Abrechnung aktuell halten wir Sie dazu auf dem Laufenden. Neben Reaktionen aus den KVen geht im Folgenden um die Genehmigungen für das neue Lungenkrebs-Screening sowie um einen „Reminder“ an die möglicherweise erforderlich Erneuerung des elektronischen Heilberufsausweises (eHBA).

    KVen kommentieren Sparpläne: plump, fatal, einseitig

    Aus Sicht der KV Niedersachsen (KVN) handelt es sich um „plumpe Einsparvorschläge ohne echte Systemveränderungen“. Kritisch wird u. a. gesehen, dass extrabudgetäre Leistungen wie Impfungen, Vorsorgeuntersuchungen, Früherkennungen und ambulante Operationen stärker kontrolliert werden sollen, da diese dem System in jedem Millionen von Euro sparen würden (zur Pressemitteilung der KVN). Weitere Kommentierungen zu den Plänen finden sich u. a. bei der KV Hamburg („Einschnitte träfen Hamburg besonders hart“), der KV Berlin-Brandenburg („Mit der Axt an die Versorgung“), der KV Westfalen-Lippe („Viele Schultern, wenige tragen“), der KV Bayerns („Sparpläne führen zu massiver Verschlechterung der Versorgung“) und nicht zuletzt bei der KBV („Millionen Arzttermine weniger“).

     

    KV-Gnehmigung für Beratung zum Lungenkrebsscreening

    Seit dem 01.04.2026 wird das neue Lungenkrebsscreening für Patienten mit starkem Zigarettenkonsum angebiten. AAA hat darüber ausführlich berichtet (siehe „Startschuss für das Lungenkrebs-Screening: Antworten auf 5 Fragen aus der Praxis“ und „Ab April 2026: Zwei neue EBM-Positionen für die Früherkennung von Lungenkrebs“). Hausärztinnen und Hausärzte, die ihre infrage kommenden Patienten identifiziert haben, müssen für die Abrechnung der EBM-Nrn. 01875 (Berichterstellung) und 01876 (Erstberatung) u. a. eine Fortbildung nachweisen. Wie der Nachweis und die Genehmigung konkret abläuft, haben nun u. a. die KV Hessen oder die KV Schleswig-Holstein dargestellt.

     

    KV Berlin und KBV erinnern an Erneuerung der Heilberufsausweise

    An einen möglicherweise erforderlichen Austausch der eHBA erinnern die KBV und auch die KV Berlin. Hintergrund ist der neu Verschlüsselungsstandard „ECC“. Betroffen vom Austausch sind Ärzte, die noch keinen ECC-fähigen eHBA und keinen ECC-fähigen Praxisausweis haben. Zudem müssen teilweise auch eHBA getauscht werden, die bereits das neue Verschlüsselungsverfahren ECC nutzen. Lesen Sie hierzu auch den AAA-Beitrag „eHBA: Sicherheitslücke macht erneuten Umtausch für bestimmte Ausweise erforderlich“.

    Quelle: ID 50815401