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  • · Fachbeitrag · Gesetzgebung/GKV/EBM

    TSVG und weitere extrabudgetäre Leistungen vor dem Aus? BMG veröffentlicht Referentenentwurf für Spargesetz

    Nur wenige Tage nach der Vorstellung des ersten Berichts der Finanzkommission Gesundheit, der mit den 66 Reformvorschlägen im Gesundheitssektor für Unruhe gesorgt hat, folgt nun der Referentenentwurf für das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz . Von den 66 Sparvorschlägen betrafen die Vorschläge mit den Nrn. 3 bis 21 die ambulante ärztliche Versorgung und das Arzthonorar ganz konkret. Viele dieser Sparempfehlungen sind auch in den Referentenentwurf übernommen worden.

     

    TSVG-Zuschläge sollen wegfallen

    In einem den einzelnen Gesetzesanpassungen vorangestellten Text zu den Gesetzesfolgen wird u. a. die Streichung der Maßnahmen des Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG) bestätigt. 1,3 Mrd. Euro sollen im Jahr 2027 durch den Wegfall der Zuschläge für die Terminvermittlung oder auch für Behandlungsfälle im Rahmen einer offenen Sprechstunde eingespart werden.

     

    Systemwechsel? Extrabudgetäre Vergütungen – z. B. für Präventionsleistungen – sollen zurückgefahren werden

    Zahlreiche weitere extrabudgetäre Leistungen, die auch von Hauärztinnen und Hausärzten abgerechnet werden, sollen laut Referentenentwurf künftig wieder budgetiert vergütet werden: Konkretes Beispiel ist die Beratung zur Organspende (EBM-Nr. 01480). Zudem soll es demnach keine neuen extrabudgetären Leistungen geben und zudem die weiteren derzeit noch extrabudgetären Leistungen in die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung (MGV) zurückgeführt werden. Man kann von einem Systemwechsel oder einer Kehrtwende sprechen.

     

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    Quelle: ID 50819611