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  • · Fachbeitrag · Gesetzgebung/GKV/EBM

    BMG veröffentlicht Referentenentwurf: TSVG-Zuschläge, Organspende-Beratung und ePA-Anreize vor dem Aus?

    Nur wenige Tage nach der Vorstellung des ersten Berichts der Finanzkommission Gesundheit, der mit den 66 Reformvorschlägen im Gesundheitssektor für Unruhe gesorgt hat, folgt der Referentenentwurf für das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz . Viele der Sparempfehlungen aus dem Bericht sind auch in den Referentenentwurf übernommen worden, den das Bundesgesundheitsministerium (BMG) veröffentlicht hat. Die Kritik aus der Ärzteschaft ist massiv. Der Hausärztinnen- und Hausärzteverband (HÄV) nennt die geplanten Regelungen zur hausarztzentierten Versorgung „versorgungspolitischen Irrsinn“. Weitere Kommentare aus KVen lesen Sie hier .

     

    TSVG-Zuschläge, Organspende-Beratung und ePA-Anreize sollen wegfallen

     

    • In einem den einzelnen Gesetzesanpassungen des Referentenentwurfs vorangestellten Text zu den Folgen wird u. a. die Streichung Zuschläge des Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG) bestätigt. 1,3 Mrd. Euro sollen im Jahr 2027 durch den Wegfall dieser Ausgaben für die Terminvermittlung etc. eingespart werden. Für die Hausarztpraxen ist hierbei insbesondere die EBM-Nr. 03008 interessant, die für die Vermittlung eines Facharzttermins 131 Punkte bringt – extrabudgetär vergütet.

     

    • Weiteres Beispiel ist die Beratung zur Organspende (EBM-Nr. 01480, bewertet mit 65 Punkten), die laut Referentenentwurf wegfallen soll. Zur Begründung heißt es: Die Einführung einer Vergütung für die nach dem Transplantationsgesetz vorgesehene ärztliche Beratung habe nicht zu einem Anstieg der Bereitschaft zur Organspende beigetragen und berge das Risiko eines reinen Mitnahmeeffekts.

     

    • Wegfallen sollen auch die Anreize für Vertragsärzte, die elektronischen Patientenakten (ePA) zu Befüllen. Die erstmalige Übermittlung medizinischer Daten aus dem aktuellen Behandlungskontext in eine ePA durch einen Vertragsarzt berechtigt derzeit (noch) zur Abrechnung der EBM-Nr. 01648, die mit 89 Punkten bewertet ist. Weitere ePA-Befüllungen können mit Nr. 01647 (15 Punkte) abgerechnet werden.

     

    Systemwechsel? Reduktion extrabudgetärer Vergütungen

    Zahlreiche weitere extrabudgetäre Leistungen, die auch von Hauärztinnen und Hausärzten abgerechnet werden, sollen nach dem Referentenentwurf künftig wieder budgetiert vergütet oder gar gestrichen werden. Zudem soll es keine neuen extrabudgetären Leistungen mehr geben. Weitere derzeit noch extrabudgetäre Leistungen werden demnach in die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung (MGV) zurückgeführt. Extrabudgetär vergütete ärztliche Leistungenwurden in den vergangenen Jahren häufig als Lenkungsinstrument genutzt, damit soll nun Schluss sein – eine Kehrtwende!

     

    HZV-Verträge fallen ebenfalls unter den Sparzwang

    Im Referentenentwurf geht es auch um eine Deckelung der Ausgaben bei Verträgen zur hausarztzentrierten Versorgung (HZV-Verträge). So soll die Vergütung von zusätzlichen Leistungen in der HZV, die aus steigenden Teilnehmerzahlen resultieren, gedrosselt werden. Die Details sollen die Vertragspartner, also die Hausärztinnen- und Hausärzteverbände sowie die Krankenkassen, bis zum 31.03.2027 verhandeln. Aus Sicht von Prof. Dr. med. Nicola Buhlinger-Göpfarth und Dr. med. Markus Blumenthal-Beier, die Bundesvorsitzenden des HÄV, torpediert Bundesgesundheitsministerin Nina Warken damit ihr eigenes Vorhaben, ein flächendeckendes Primärversorgungssystem einzuführen. Blumenthal-Beier: „De facto würde diese Regelung bedeuten, dass die Vergütung pro Versicherten in der HZV sinkt, je mehr Menschen an dem Primärversorgungssystem teilnehmen.“ (zur Pressemitteilung des HÄV vom 17.04.2026).

     

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    Quelle: ID 50819611