Leitet ein Verkäufer den Barbetrag für den Verkauf eines Gebrauchtwagens (5.380 EUR) nicht an den Arbeitgeber weiter, sondern behält er ihn für sich, verstößt er damit in erheblicher Weise gegen seine Pflichten aus dem Arbeitsvertrag. Der Arbeitgeber kann in einem solchen Fall außerordentlich ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist (fristlos) kündigen, hat das LAG Rheinland-Pfalz entschieden.
In der Zeit vom 1.3. bis zum 31.5.14 wählen die ArbN ihre Vertreter für die nächste Amtszeit von vier Jahren. Die wichtigsten Eckpunkte zur Betriebsratswahl finden Sie im folgenden Beitrag.
„Die Zahl der arbeitslosen Menschen hat im Januar 2014 allein aus jahreszeitlichen Gründen deutlich zugenommen. Saisonbereinigt ist die Arbeitslosigkeit erneut gesunken.“, sagte Heinrich Alt, Vorstand Grundsicherung der Bundesagentur für Arbeit (BA), heute in Nürnberg anlässlich der monatlichen Pressekonferenz.
Die Anfechtungstatbestände in §§ 129 ff. InsO ermöglichen es dem Insolvenzverwalter, vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens vorgenommene Schmälerungen der Insolvenzmasse rückgängig zu machen. Nach § 133 InsO ...
Auf der letzten Seite von „Arbeitsrecht aktiv“ lesen Sie die Kernaussagen weiterer wichtiger Entscheidungen aus der BAG- und LAG-Rechtsprechung, diesmal insbesondere zur Befristung, zur internationalen ...
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Der Arbeitsbereich Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) wird auf der Basis des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung (SchwarzArbG) tätig, das am 1.8.04 in Kraft getreten ist. Zweck des Gesetzes ist gemäß § 1 SchwarzArbG die Intensivierung der Bekämpfung der Schwarzarbeit. Die Schwarzarbeit ist durch § 1 Abs. 2 SchwarzArbG definiert. Schwarzarbeit leistet, wer Dienst- oder Werkleistungen erbringt oder ausführen lässt und dabei seine sich aufgrund der Dienst- oder ...