Ist ein Arbeitnehmer länger als sechs Wochen oder wiederholt arbeitsunfähig, muss der Arbeitgeber ein betriebsliches Eingliederungsmanagement (BEM) betreiben. Dieses Gebot in § 167 Abs. 2 SGB IX gilt ohne Einschränkung für alle Arbeitgeber. Auf die Betriebsgröße oder die Branchenzugehörigkeit kommt es dabei nicht an.
Lässt ein ArbN, in dessen Arbeitsvertrag die Anwendung türkischen Rechts vereinbart ist, im Rahmen seiner Arbeitslosmeldung durch die deutschen Sozialversicherungsbehörden überprüfen, ob sein ...
Stellt die ArbG den ArbN auf der Grundlage von über 2.300 geleisteten Mehrarbeitsstunden im Einvernehmen mit dem ArbN für mehrere Monate frei, so hat sie in diesen Monaten das Entgelt nach dem Lohnausfallprinzip zu ...
Eine vertragliche Versetzungsklausel, die sich nicht auf „gleichwertige“ Tätigkeiten beschränkt, benachteiligt den Vertragspartner des Klauselverwenders unangemessen und ist gemäß § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB unwirksam.
In einer nunmehr veröffentlichten Entscheidung des Arbeitsgerichts Aachen hat die 8. Kammer entschieden, dass die Besonderheiten der Arbeitsleistung eines Profifußballtrainers zwar die Befristung des ...
Wann darf der ArbG Teile des Lohnes einbehalten und wie sieht es mit Urlaub und Mehrarbeit aus? Wie muss der ArbG abmahnen und was gilt in der Probezeit? Diese und weitere Fragen werden wir in der Februar-Ausgabe von AA ...
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Das Gesetz zur weiteren Digitalisierung der Zwangsvollstreckung wirft in der Praxis viele Fragen auf: Welche Anträge müssen künftig elektronisch gestellt werden? Wie lassen sich PfÜB digital korrekt beantworten? Das IWW-Webinar am 17.07.2026 bietet direkt nutzbare Antworten.
Das Arbeitsgericht Berlin hat die ordentliche Kündigung eines Straßenbahnfahrers, der in einer privaten Facebook-Gruppe einen von ihm verfassten Beitrag mit einer Fotomontage versehen hatte, für wirksam angesehen. Hierin liege eine Bedrohung von Kollegen, die sich bei der Gewerkschaft ver.di engagieren. Zugleich werde der Betriebsfrieden konkret und nachhaltig gestört. Bei der öffentlich-rechtlichen Arbeitgeberin handelt es sich um den bundesweit größten Betreiber Öffentlichen Personennahverkehrs.