Eine in einem Einzelfall vom ArbN gegenüber einem Kunden des ArbG angebotene, dem Umfang nach geringfügige und unentgeltliche Gefälligkeitsleistung in dessen Marktbereich ist als wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung bereits an sich nicht geeignet, wenn sie außerhalb der Arbeitszeit erbracht werden sollte und dadurch geschützte Markt- oder Wettbewerbsinteressen des ArbG nicht berührt werden. Auf die rechtliche Einordnung der fraglichen Leistung als Schwarzarbeit im Sinne des § 1 Abs. 2 ...
Die für den Bereich der Bühnenkünstler entwickelte Rechtsprechung zum pauschalierten Schadenersatz von bis zu sechs Monatsgagen pro Spielzeit bei einer Verletzung des Beschäftigungsanspruchs kann nicht auf den ...
Unser bisheriger Informationsdienst DiB Daten im Betrieb heißt ab sofort PB Praxis Beschäftigtendatenschutz. Im Vorgriff auf das geplante Beschäftigtendatengesetz richten wir die Inhalte des Informationsdienstes ...
Das LAG Baden-Württemberg hat mit Teilurteil einer Angestellten eines im Großraum Stuttgart ansässigen Unternehmens die von ihr unter Berufung auf das Entgelttransparenzgesetz (EntgTranspG) eingeklagte höhere Vergütung für das Jahr 2021 teilweise zugesprochen. Erfolgreich war die Klägerin im Hinblick auf zwei ihrer Gehaltsbestandteile (Grundgehalt und Dividendenäquivalent). Ob der weitere Gehaltsbestandteil Company Bonus ebenfalls wegen einer geschlechtsspezifischen Benachteiligung nach oben angeglichen ...
Das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) gilt als bürokratisches Übel, aber auch als Grundvoraussetzung für eine wirksame krankheitsbedingte Kündigung. Wie wird das BEM aber eigentlich ordnungsgemäß ...
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Ein schwerbehinderter ArbN hat Anspruch auf die stufenweise Wiedereingliederung. Er kann dies im Wege eines einstweiligen Verfügungsverfahrens durchsetzen.