Der Jahresbeitrag für die freiwillige Versicherung im Ehrenamt steigt bei der gesetzlichen Unfallversicherung VBG auf drei Euro im Jahr pro versichertem Ehrenamt.
Das Arbeitsgericht Köln hatte über die Klage eines Sicherheitsmitarbeiters zu entscheiden, der unter anderem den Abschluss eines unbefristeten Arbeitsvertrags verlangte. Der Kläger war bei einem Unternehmen, das am ...
„Mit der Herbstbelebung ist die Zahl der arbeitslosen Menschen im Oktober deutlich gesunken. Die aktuellen wirtschaftlichen Unsicherheiten zeigen sich auf dem Arbeitsmarkt nicht.“, sagte der Vorstandsvorsitzende der ...
1. Machen Arbeitnehmerinnen wegen geschlechtsbezogener Entgeltdiskriminierung Vergütungsdifferenzen zum Lohn, der den Männern gezahlt worden ist, geltend, handelt es sich um Erfüllungsansprüche, die nicht der Frist des § 15 Abs. 4 AGG unterliegen. 2. Vergütet ein Arbeitgeber Frauen bei gleicher Tätigkeit wegen ihres Geschlechts geringer als Männer, steht den Frauen ein Entschädigungsanspruch nach § 15 Abs. 2 AGG zu. (LAG Rheinland-Pfalz 14.8.14, 5 Sa 509/13, Abruf-Nr. 143094 )
Ob bei Bewerbungen oder im laufenden Arbeitsverhältnis: Das AGG ist seit einiger Zeit in der arbeitsgerichtlichen Praxis angekommen. Aus diesem Grund hat AA die wichtigsten Entscheidungen in der folgenden ...
1.§ 9 Abs. 1 AGG muss im Lichte des Europarechts ausgelegt werden. Soweit eine Ungleichbehandlung wegen der Religion betroffen ist, setzt das AGG die Richtlinie 2000/78/EG um. Die Auslegung des Artikels 4 Abs.
So setzen Sie die Vorgaben der KI-VO im Kanzleialltag sicher um
Der Einsatz von KI-Tools in der Anwaltskanzlei wirft viele praktische Fragen auf: Wann besteht Handlungsbedarf nach Art. 4 KI-VO? Welcher Schulungsumfang ist nötig? Wie wird das Berufsgeheimnis gewahrt? Der IWW-Online-Workshop am 13.10.2026 liefert Ihnen konkrete Antworten.
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Das Tragen eines Kopftuchs als Symbol der Zugehörigkeit zum islamischen Glauben und damit als Kundgabe einer abweichenden Religionszugehörigkeit ist regelmäßig mit der arbeitsvertraglichen Verpflichtung einer in einer Einrichtung der Evangelischen Kirche tätigen ArbN zu neutralem Verhalten nicht vereinbar (BAG 24.9.14, 5 AZR 611/12, Abruf-Nr. 143055 ).