Auf der letzten Seite von AA Arbeitsrecht aktiv lesen Sie die Kernaussagen weiterer wichtiger Entscheidungen aus der BAG- und LAG-Rechtsprechung, diesmal u. a. zum AGG, zum Prozessrecht und zum Kündigungsrecht.
Eine Google-Recherche kann gemäß Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO zulässig sein. Aber: Führt sie der ArbG durch, muss er den Bewerber über die Datenerhebung gemäß Art. 14 DSGVO informieren. Diese Information ...
Der Beweiswert von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (AUB) ist regelmäßig erschüttert, wenn ein ArbN unmittelbar nach einer Eigen- oder Arbeitgeberkündigung Bescheinigungen einreicht, die passgenau die noch ...
Eine von der Aussetzung des erstinstanzlichen Verfahrens gesonderte Aussetzung allein der Frist zur Einlegung der Berufung ist in der Verfahrensordnung der Gerichte für Arbeitssachen nicht vorgesehen und kann daher ...
Die Fürsorgepflicht gebietet es einem ArbG im Steinkohlenbergbau nicht, eine Belieferung mit „Hausbrand“ auch nach Ende der Förderung fortzusetzen oder auszugleichen.
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Eine im Verfahren nach § 100 ArbGG gerichtlich eingesetzte betriebliche Einigungsstelle ist erst mit der formellen Wirksamkeit des arbeitsgerichtlichen Beschlusses wirksam errichtet. Wird sie gleichwohl vorher tätig, kann der Spruch der Einigungsstelle die fehlende Einigung zwischen Betriebsrat und ArbG nicht ersetzen.