Ein Ausbildungsvertrag für einen staatlich nicht anerkannten Ausbildungsberuf mit einem Minderjährigen ist wegen Verstoßes gegen ein gesetzliches Verbot gemäß § 4 Abs. 2 BBiG nichtig. Bei Volljährigen erfordert ein solches wirksames Ausbildungsverhältnis einen ordnungsgemäßen Ausbildungsgang. Voraussetzung hierfür ist die Erstellung eines betrieblichen Ausbildungsplanes, der Gegenstand des Berufsausbildungsvertrages wird und an dem sich die Ausbildungsleistungen zur orientieren haben. Findet danach eine ...
Wie eine Betriebsvereinbarung zur flexibelen Arbeitszeit auszulegen ist, wenn die Arbeitnehmer wegen orkanartigem Sturm den Betrieb nicht erreichen können, hatte das LAG Düsseldorf zu entscheiden.
Verträge zur Überlassung von Leiharbeitnehmern zwischen Verleiher und Entleiher sind unwirksam, wenn der Verleiher nicht die erforderliche staatliche Erlaubnis zur Überlassung von Arbeitnehmern hat.
Nach § 9 Abs. 1 Satz 1 MuSchG ist eine ohne behördliche Zustimmung ausgesprochene Kündigung gegenüber einer Frau während der Schwangerschaft unzulässig, wenn dem Arbeitgeber zur Zeit der Kündigung die Schwangerschaft bekannt war oder sie ihm innerhalb zweier Wochen nach Zugang der Kündigung mitgeteilt wird. Im Fall einer Schwangerschaft nach einer Befruchtung außerhalb des Körpers (In-vitro-Fertilisation) greift das mutterschutzrechtliche Kündigungsverbot bereits ab dem Zeitpunkt der Einsetzung der ...
Auf der letzten Seite von „Arbeitsrecht aktiv“ lesen Sie die Kernaussagen weiterer wichtiger Entscheidungen aus der BAG- und LAG-Rechtsprechung, diesmal u.a. zum Kündigungs- und Vertragsrecht.
Ein Inkenntnissetzen von der Kündigungsbefugnis eines bestimmten Mitarbeiters nach § 174 S. 2 BGB liegt auch vor, wenn beispielsweise durch die Bestellung zum Prokuristen, Generalbevollmächtigten oder Leiter der ...
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Nach § 22 KUG dürfen Bildnisse von ArbN nur mit ihrer Einwilligung veröffentlicht werden. Diese muss schriftlich erfolgen. Eine ohne Einschränkung erteilte Einwilligung des ArbN erlischt nicht automatisch mit dem Ende des Arbeitsverhältnisses. Sie kann aber widerrufen werden, wenn dafür ein plausibler Grund angegeben wird (BAG 19.2.15, 8 AZR 1011/13, Abruf-Nr. 144050 ).