Eine Arbeitnehmerin, die seit 1983 als Sachbearbeiterin im Büro des Kreisverbandes einer politischen Partei beschäftigt war, wehrt sich vor dem Arbeitsgericht Düsseldorf gegen die Kündigung ihres Arbeitsverhältnisses. Außerdem verlangt sie die Berichtigung des ihr erteilten Zwischenzeugnisses.
Nachdem wir im vorherigen Beitrag zum Sonderthema „Personenbedingte Kündigung“ über die arbeitsrechtlichen Auswirkungen von lang anhaltenden Krankheiten berichtet haben, geht es in diesem Beitrag um Folgendes: ...
Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts eine Verfassungsbeschwerde gegen arbeitsgerichtliche Entscheidungen zum sogenannten „Dritten Weg“ im kirchlichen Arbeitsrecht ...
„Der Arbeitsmarkt entwickelt sich weiterhin günstig: Arbeitslosigkeit und Unterbeschäftigung sind im August saisonbereinigt gesunken, das Beschäftigungswachstum hält an.“, sagte der Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit (BA), Frank-J. Weise, heute in Nürnberg anlässlich der monatlichen Pressekonferenz.
Zur Beendigung der Hilfebedürftigkeit ist es arbeitslosen Empfängern der steuerfinanzierten Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch – SGB II („Hartz IV“) zumutbar, vorzeitig Altersrente in Anspruch zu ...
Dem ArbG ist nicht schlechthin versagt, Sonderzahlungen mit Bindungsklauseln zu versehen, solange diese Zahlungen nicht (auch) als Gegenleistung für schon erbrachte Arbeit anzusehen sind. Sonderzahlungen, die der ...
Die Kündigung von erkrankten Arbeitnehmern ist eine emotionale und streitintensive Rechtsmaterie. Die neue Sonderausgabe von AA Arbeitsrecht aktiv zeigt, wie Sie auf Arbeitgeber- wie auf Arbeitnehmerseite souverän beraten. Profitieren Sie von aktueller Rechtsprechung, praktischen Tipps u.v.m.
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Ein Grund zur fristlosen Kündigung eines Arbeitsverhältnisses kann darin liegen, dass ein ArbN privat beschaffte Bild- oder Tonträger während der Arbeitszeit unter Verwendung seines dienstlichen Computers unbefugt und zum eigenen oder kollegialen Gebrauch auf dienstliche „DVD-“ bzw. „CD-Rohlinge“ kopiert. Das gilt unabhängig davon, ob darin zugleich ein strafbewehrter Verstoß gegen das Urheberrechtsgesetz liegt (BAG, 16.7.15, 2 AZR 85/15, Abruf-Nr. 145173 ).