10.05.2017 · Nachricht · Mobbing
Die dem schnellen Wandel ausgesetzte Arbeitswelt bringt Menschen immer häufiger in Situationen, denen sie sich nicht mehr gewachsen fühlen. Belastungen, die sich aus den veränderten Arbeitsbedingungen ergeben, stellen einen Nährboden für Konflikte dar. In diesem Zusammenhang kommt es auch immer wieder zu Mobbing. Dumme Sprüche, Beleidigungen und Provokationen - während man im Privatleben diesen Situationen aus dem Weg gehen würde, ist das im betrieblichen Kontext nicht immer möglich. Besonders dann nicht, ...
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08.05.2017 · Nachricht · Bewerbung
Es klingt wie aus einem Science-Fiction-Film: Eine Software erstellt allein anhand der Sprache ein detailliertes Persönlichkeitsprofil einer Person. Sie kann dadurch ermitteln, ob ein Bewerber zu einem Unternehmen ...
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05.05.2017 · Fachbeitrag ·
Minijobs
Der böse Wolf und die alte Hexe aus Hänsel und Gretel sind die Hauptakteure in den neuen Werbespots der Minijob-Zentrale und der Augsburger Puppenkiste. Seit April sind die Spots in den Werbeblöcken von ARD, RTL, SAT.
03.05.2017 · Nachricht · Statisktik
„Mit der anhaltenden Frühjahrsbelebung ist die Zahl der arbeitslosen Menschen im April erneut deutlich gesunken. Die gute Entwicklung am Arbeitsmarkt setzt sich damit fort.“, sagte der Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit (BA), Detlef Scheele, heute anlässlich der monatlichen Pressekonferenz in Nürnberg.
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28.04.2017 · Nachricht · Verlosung
Einige prominente Skandale und die Schlüsselrolle von Banken und Versicherungen in der Finanzkrise haben das Ansehen dieser Institutionen und das Vertrauen der Bürger in sie teilweise stark erschüttert.
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28.04.2017 · Fachbeitrag ·
Probezeit
Sieht der Arbeitsvertrag eine Probezeit von längstens sechs Monaten vor, kann das Arbeitsverhältnis gemäß § 622 Abs. 3 BGB ohne weitere Vereinbarung von beiden Seiten mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt ...
28.04.2017 · Fachbeitrag ·
Verhaltensbedingte Kündigung
Das Abstellen einer Kofferbomben-Attrappe kann eine fristlose oder
-gemäße verhaltensbedingte Kündigung rechtfertigen. Dies gilt auch, wenn die Attrappe in Wirklichkeit kein gefährlicher Gegenstand war.