Die ernstliche und im Zustand freier Willensbetätigung abgegebene
Drohung mit Selbstmord kann einen wichtigen Grund zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses bilden. Dies gilt, wenn es dem ArbN darum geht, mit der Drohung Druck auf den ArbG auszuüben, um bestimmte eigene Interessen oder Forderungen durchzusetzen.
Das LAG Berlin-Brandenburg hat den Antrag der Personalvertretung Kabine der Air Berlin PLC & Co. Luftverkehrs KG auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurückgewiesen und damit eine Entscheidung des Arbeitsgerichts ...
Beleidigt ein Arbeitnehmer einen Kollegen derartig, dass dieser nach Form und Inhalt erheblich in seiner Ehre verletzt wird, verstößt er damit erheblich gegen seine Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis. Dies kann an sich eine außerordentliche fristlose Kündigung rechtfertigen.
Geschenke mit einigen Klicks bestellen: Gerade in der Adventszeit boomt der Onlinehandel. Doch wer sich private Pakete ungefragt ins Büro schicken lässt, kann sich viel Ärger einhandeln, warnt das Infocenter der R+V ...
„Die sehr gute Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt hält an. Arbeitslosigkeit und Unterbeschäftigung nehmen ab, die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung und die Nachfrage der Betriebe nach neuen Mitarbeitern ...
28. IWW-Kongress Praxis Steuerstrafrecht am 20.11.2026
Bringen Sie Ihr Beratungswissen auf den neuesten Stand. Der IWW-Kongress Praxis Steuerstrafrecht informiert Sie über aktuelle Brennpunkte aus der Betriebsprüfung, dem Ermittlungs- und Steuerstrafverfahren.
Digitalisierung der Zwangsvollstreckung: Was gilt jetzt?
Am 01.10. tritt das Gesetz zur weiteren Digitalisierung der Zwangsvollstreckung in Kraft. VE Vollstreckung effektiv zeigt Ihnen in einer neuen Sonderausgabe, was die neuen Regeln für die Vollstreckungspraxis bedeuten – mit Schritt-für-Schritt-Anleitungen und konkreten Beispielen.
Zahlungsvereinbarungen: Diese Rechtsrisiken drohen jetzt!
Am 20.11.2026 wird die EU-Richtlinie über Verbraucherkreditverträge umgesetzt. Sind Ratenzahlungsvereinbarungen damit als Verbraucherkredit zu behandeln? FMP Forderungsmanagement professionell ordnet die neue Rechtslage für Sie ein und zeigt, wie Sie Beratungsrisiken minimieren.
Ein Anspruch auf Wiedereinstellung nach Erwerb eines Betriebs kann ehemaligen ArbN des Vor-ArbG generell nur zustehen, wenn sie Kündigungsschutz nach KSchG genossen haben.