Ein Schadenersatzanspruch gegenüber einer ArbN setzt voraus, dass diese arbeitsvertragliche Pflichten verletzt hat, dem ArbG hierdurch ein Schaden entstanden ist und er den Zusammenhang zwischen Vertragsverletzung und Schaden darlegen kann. Ganz schön viele Pflichten? Das
eigentliche Problem ist, dass der ArbG dies alles auch beweisen muss.
Ein Taxiunternehmen kann von einem bei ihm beschäftigten Taxifahrer nicht verlangen, dass dieser während des Wartens auf Fahrgäste alle 3 Minuten eine Signaltaste drückt, um seine Arbeitsbereitschaft zu ...
PKH kann nur gewährt werden, wenn u.a. eine hinreichende Erfolgsaussicht im Sinne der § 11a Abs. 1 ArbGG, § 114 Abs. 1 ZPO besteht. Das LAG Düsseldorf hat nun klargestellt, wann diese hinreichende Erfolgsaussicht ...
Datenverarbeitungsverbote, Rechenschafts- und Dokumentationspflichten, Beweislastumkehr und dazu noch hohe Bußgelder: Die Vorschriften der DS-GVO sind knallhart. Und ihre Auslegung ist in vielen Punkten immer noch unklar. Die neue IWW-Webinar-Reihe klärt aktuelle Umsetzungsfragen und zeigt, wie Sie Ihre Kanzlei und Ihre Mandanten fit für die neuen Anforderungen machen.
Der Übergang von einer Klage auf Feststellung des Bestehens eines Urlaubsanspruchs im bestehenden Arbeitsverhältnis zu einer Klage auf Zahlung einer Urlaubsabgeltung nach zwischenzeitlicher Beendigung des ...
Zahlungsvereinbarungen: Diese Rechtsrisiken drohen jetzt!
Am 20.11.2026 wird die EU-Richtlinie über Verbraucherkreditverträge umgesetzt. Sind Ratenzahlungsvereinbarungen damit als Verbraucherkredit zu behandeln? FMP Forderungsmanagement professionell ordnet die neue Rechtslage für Sie ein und zeigt, wie Sie Beratungsrisiken minimieren.
28. IWW-Kongress Praxis Steuerstrafrecht am 20.11.2026
Bringen Sie Ihr Beratungswissen auf den neuesten Stand. Der IWW-Kongress Praxis Steuerstrafrecht informiert Sie über aktuelle Brennpunkte aus der Betriebsprüfung, dem Ermittlungs- und Steuerstrafverfahren.
Digitalisierung der Zwangsvollstreckung: Was gilt jetzt?
Am 01.10. tritt das Gesetz zur weiteren Digitalisierung der Zwangsvollstreckung in Kraft. VE Vollstreckung effektiv zeigt Ihnen in einer neuen Sonderausgabe, was die neuen Regeln für die Vollstreckungspraxis bedeuten – mit Schritt-für-Schritt-Anleitungen und konkreten Beispielen.
Korrigiert der Arbeitgeber das nach Maßgabe eines gerichtlichen Vergleiches zu erteilende Zeugnis in den drei vom Arbeitnehmer in seinem Zwangsgeldantrag konkret beanstandeten Punkten, so erscheint es rechtsmissbräuchlich, den Zwangsgeldantrag gleichwohl mit der Begründung aufrechtzuerhalten, das Zeugnis weise einen weiteren Mangel auf.