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  • · Nachricht · PKH

    In diesen Fällen fehlt die hinreichende Erfolgsaussicht für PKH

    | PKH kann nur gewährt werden, wenn u.a. eine hinreichende Erfolgsaussicht im Sinne der § 11a Abs. 1 ArbGG, § 114 Abs. 1 ZPO besteht. Das LAG Düsseldorf hat nun klargestellt, wann diese hinreichende Erfolgsaussicht nicht vorliegt. |

     

    Die für die PKH-Gewährung erforderliche hinreichende Erfolgsaussicht liegt nach der Entscheidung in diesen Fällen nicht vor:

     

    • Soweit die Unwirksamkeit einer Kündigung vor Ablauf der Frist des § 1 Abs. 1 KSchG innerhalb einer vereinbarten Probezeit mit einer Kündigungsfrist von zwei Wochen ausgesprochen wird, wenn keine sonstigen Unwirksamkeitsgründe vorgetragen werden.
    • Für die Erstattung von Fahrtkosten für die Fahrten zur Arbeit, wenn der Arbeitsvertrag keine diesbezüglichen Regelungen enthält.
    • Hinsichtlich eines unbezifferten Antrages auf Zahlung der Arbeitsvergütung, da dieser nicht vollstreckbar ist.

     

    Quelle | LAG Düsseldorf 8.8.18, 2 Ta 304/18, Abruf-Nr. 204504

     

    Quelle: ID 45519878