Eine Regelung in einem Tarifvertrag kann dahin auszulegen sein, dass Mehrarbeitszuschläge bei Teilzeitbeschäftigten für die Arbeitszeit geschuldet sind, die über die Teilzeitquote hinausgeht, die Arbeitszeit einer Vollzeittätigkeit jedoch nicht überschreitet.
Datenverarbeitungsverbote, Rechenschafts- und Dokumentationspflichten, Beweislastumkehr und dazu noch hohe Bußgelder: Die Vorschriften der DS-GVO sind knallhart. Und ihre Auslegung ist in vielen Punkten immer noch ...
Ein Erzieher, der in einer Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe zur Nachtbereitschaft eingeteilt ist, leistet hierbei Bereitschaftsdienst im Sinne des § 4 Abs. 3 Anlage 33 der AVR des Deutschen Caritasverbandes.
„Arbeitslosigkeit und Unterbeschäftigung sind – wie im Januar üblich – gestiegen. Saisonbereinigt sind beide Größen zurückgegangen. Die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung setzte ihren Wachstumskurs fort, und die Nachfrage der Betriebe nach neuen Mitarbeitern bleibt auf einem sehr hohen Niveau.“, sagte der Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit (BA), Detlef Scheele, heute anlässlich der monatlichen Pressekonferenz in Nürnberg.
Nach der entsprechenden Vorgabe durch das BVerfG hat das BAG seine Rechtprechung zur sachgrundlosen Befristung eines Arbeitsvertrags nach einer Vorbeschäftigung geändert.
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In wenigen Wochen ist es wieder soweit: Der Straßenkarneval bzw. Fasching beginnt. Wer diesen alten Brauch feiern möchte, kann dabei mit der Arbeitspflicht in Konflikt geraten. Der folgende Beitrag klärt, welche Vorkehrungen ArbG und ArbN treffen sollten, um die närrische Zeit zu genießen.