Der BRAK liegt das Abschlussgutachten zum beA vor. Die dargestellten Schwachstellen sollen kurzfristig beseitigt werden. Denn schon zum 3.9.18 soll die passive Nutzungspflicht wieder aufleben.
Besondere Vertreter eines Vereins sind nur dann keine Arbeitnehmer, wenn die Satzung ihre Bestellung ausdrücklich regelt. Das hat das LAG Hamm festgestellt.
Die bevorstehende Fußball-Weltmeisterschaft spielt auch in zahlreichen deutschen Büros eine große Rolle. Die Jobbörse Indeed hat gemeinsam mit dem Marktforschungsunternehmen Respondi bundesweit 4.309 Arbeitnehmer zu WM-Tippspielen befragt. Demnach sagen 28 Prozent der Befragten, dass in ihrem Unternehmen eine WM-Tipprunde geplant ist. Ein weiteres Viertel würde eine solche begrüßen. Dazu passt: 85 Prozent der Mitarbeiter, an deren Arbeitsplätzen die Ergebnisse der 64 WM-Spiele organisiert getippt werden, ...
Nach der Regelung des § 14 Abs. 2 Satz 2 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG) sind sachgrundlose Befristungen zwischen denselben Vertragsparteien auf die erstmalige Begründung eines Arbeitsverhältnisses ...
Ein sachlicher Grund für die Befristung eines Arbeitsvertrags liegt nach § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 TzBfG vor, wenn der betriebliche Bedarf an der Arbeitsleistung nur vorübergehend besteht. Ein vorübergehender ...
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Dröhnende Musik, Hundegebell, lautstarke Partys: Lärm ist eine der Hauptursachen für Mietrechtsstreitigkeiten. Doch was ist hier erlaubt – und was nicht? Die Sonderausgabe von MK Mietrecht kompakt bietet konkrete Lösungen für die häufigsten Fälle aus der Beratungspraxis.
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Zurückhaltend hat sich der Bundesrat in seiner letzten Sittzung zu den Plänen der EU-Kommission geäußert, eine Europäische Arbeitsagentur zu errichten. Zwar unterstützt er in seiner Stellungnahme das damit verbundene Anliegen, die grenzüberschreitende Arbeitskräftemobilität zu stärken und europaweit faire Arbeitsbedingungen zu sichern.