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  • · Nachricht · Aktuelle Gesetzgebung

    Länder reagieren verhalten auf Europäische Arbeitsagentur

    | Zurückhaltend hat sich der Bundesrat in seiner letzten Sittzung zu den Plänen der EU-Kommission geäußert, eine Europäische Arbeitsagentur zu errichten. Zwar unterstützt er in seiner Stellungnahme das damit verbundene Anliegen, die grenzüberschreitende Arbeitskräftemobilität zu stärken und europaweit faire Arbeitsbedingungen zu sichern. |

    Warnung vor Kompetenzüberschreitung

    Zugleich warnt er jedoch davor, dass es durch die Arbeitsagentur zu Kompetenzüberschreitungen seitens der EU in der Beschäftigungs- und Sozialpolitik kommen kann. Die Aufgaben und Befugnisse der Behörde sollten deshalb klar definiert werden. Außerdem müsse ihr Mehrwert geprüft werden, wobei besonders darauf zu achten sei, dass es nicht zu Dopplungen mit Tätigkeiten von bereits bestehenden Agenturen wie dem Europäischen Netzwerk für öffentliche Arbeitsverwaltungen kommt. Ausdrücklich betonen die Länder, dass die Beteiligungsrechte der Sozialpartner bei der Schaffung der Europäischen Arbeitsbehörde erhalten bleiben müssen.

    Zuständig für rund 17 Millionen EU-Bürger

    Nach den Vorstellungen der EU-Kommission soll die Europäische Arbeitsagentur helfen, faire Arbeitsbedingungen für die rund 17 Millionen EU-Bürger zu sichern, die jenseits der eigenen Grenzen in anderen Mitgliedstaaten arbeiten. Auch für die 1,4 Millionen Berufspendler wäre sie zuständig. 140 Mitarbeiter und 50 Millionen EUR sieht die EU-Kommission für die neue Behörde vor, die ihre Arbeit bereits 2019 aufnehmen soll.

    Beraten und überwachen

    Die Agentur wird über Jobangebote in der EU informieren und Arbeitnehmer sowie Unternehmen beraten, wenn es um unterschiedliche Sozialversicherungsvorschriften geht. Darüber hinaus hat sie die Aufgabe, gemeinsam mit den Mitgliedstaaten die Einhaltung von EU-Regeln zu überwachen, etwa die zur Entsendung von Arbeitern.

    Verhandlungen in Brüssel

    Die Stellungnahme geht nun an die Bundesregierung, damit sie sie bei ihren Verhandlungen mit der EU-Kommission berücksichtigt.

     

    Quelle | Plenarsitzung des Bundesrats am 8.6.18

     

    Quelle: ID 45347215