Sieht der Arbeitsvertrag eine Probezeit von längstens sechs Monaten vor, kann das Arbeitsverhältnis gemäß § 622 Abs. 3 BGB ohne weitere Vereinbarung von beiden Seiten mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden. Ist jedoch in einem vom Arbeitgeber vorformulierten Arbeitsvertrag in einer weiteren Klausel eine längere Kündigungsfrist festgelegt, ohne unmissverständlich deutlich zu machen, dass diese längere Frist erst nach dem Ende der Probezeit gelten soll, ist dies vom Arbeitnehmer regelmäßig ...
Eine Arbeitnehmerin kann einen Vertrag, durch den das Arbeitsverhältnis beendet wird (Aufhebungsvertrag), auch dann nicht widerrufen, wenn er in ihrer Privatwohnung abgeschlossen wurde. Ein Aufhebungsvertrag kann ...
Eine Regelung in einem Tarifvertrag kann dahin auszulegen sein, dass Mehrarbeitszuschläge bei Teilzeitbeschäftigten für die Arbeitszeit geschuldet sind, die über die Teilzeitquote hinausgeht, die Arbeitszeit einer ...
Datenverarbeitungsverbote, Rechenschafts- und Dokumentationspflichten, Beweislastumkehr und dazu noch hohe Bußgelder: Die Vorschriften der DS-GVO sind knallhart. Und ihre Auslegung ist in vielen Punkten immer noch unklar. Die neue IWW-Webinar-Reihe klärt aktuelle Umsetzungsfragen und zeigt, wie Sie Ihre Kanzlei und Ihre Mandanten fit für die neuen Anforderungen machen.
Ein Erzieher, der in einer Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe zur Nachtbereitschaft eingeteilt ist, leistet hierbei Bereitschaftsdienst im Sinne des § 4 Abs. 3 Anlage 33 der AVR des Deutschen Caritasverbandes.
„Arbeitslosigkeit und Unterbeschäftigung sind – wie im Januar üblich – gestiegen. Saisonbereinigt sind beide Größen zurückgegangen. Die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung setzte ihren Wachstumskurs ...
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