Eine körperliche Misshandlung von Heimbewohnern ist typischerweise geeignet, eine außerordentliche Kündigung zu rechtfertigen. Der Einsatz von Zwang und Gewalt gegen einen Heimbewohner ist eine Misshandlung, die je nach den Umständen des Einzelfalls ein unterschiedliches Gewicht haben kann. Eine schwerwiegende Misshandlung liegt vor, wenn einem Heimbewohner Schmerzen oder Verletzungen zugefügt werden, beispielsweise durch Schläge, Stöße, grobes Zufassen.
Auf der letzten Seite von AA Arbeitsrecht aktiv lesen Sie die Kernaussagen weiterer wichtiger Entscheidungen aus der BAG- und LAG-Rechtsprechung, diesmal u. a. zum Kündigungsrecht und zur Ausbildungsvergütung.
Bei der Wahl der Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat muss grundsätzlich der gesamte Betriebswahlvorstand die Stimmen öffentlich auszählen und die Gültigkeit der Stimmzettel prüfen.
„Der Arbeitsmarkt hat sich auch zum Jahresende weitestgehend stabil gezeigt. Spuren der konjunkturellen Schwächephase sind aber erkennbar.“, sagte der Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit (BA), Detlef ...
Das Jahr 2019 stand bei der deutschen Arbeitsgerichtsbarkeit zum einen im Zeichen des Datenschutzes und der Auswirkungen der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) auf das Arbeitsrecht. Zum anderen galt es, Vorgaben des ...
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Im Jahresdurchschnitt 2019 waren rund 45,3 Millionen Personen mit Arbeitsort in Deutschland erwerbstätig. Nach ersten vorläufigen Berechnungen des Statistischen Bundesamtes (Destatis) lag die Zahl der Erwerbstätigen im Jahr 2019 um 402 000 Personen oder 0,9 % höher als im Vorjahr. Im Jahr 2018 hatte die Zuwachsrate noch 1,4 % betragen. Damit setzte sich der nun seit 14 Jahren anhaltende Anstieg der Erwerbstätigkeit weiter fort, allerdings mit abgeschwächter Dynamik. Eine gesteigerte Erwerbsbeteiligung der ...