Nunmehr ist eine Verlängerung der werktäglichen Arbeitszeit auf bis zu 12 Stunden, eine Reduzierung der Mindestruhezeit von 11 auf mindestens neun Stunden möglich. Für Arbeiten, die nicht an Werktagen vorgenommen werden können, dürfen ArbN auch an Sonn- und Feiertagen beschäftigt werden.
Der Bundesrat hat heute dem vom Bundestag beschlossenen „Arbeit-von-Morgen-Gesetz“ grünes Licht erteilt. Es schafft weitere Erleichterungen beim Kurzarbeitergeld, enthält Sonderregelungen für die betriebliche ...
Verbraucher fürchten vermehrt, aufgrund der Corona-Pandemie ihre Arbeit zu verlieren. Jede dritte Anfrage, die bei den CHECK24-Kundenberatern im Bereich Rechtsschutzversicherung eingeht, dreht sich um dieses Thema.
Der Betriebsrat eines Logistik-und Versandunternehmen mit Sitz in Rheinberg, das einem internationalen Konzern angehört, hat den Arbeitgeber im Wege eines einstweiligen Verfügungsverfahrens wegen der Verletzung seiner Mitbestimmungsrechte auf Unterlassung in Anspruch genommen.
Die Trennung eines arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahrens durch ein Arbeitsgericht in mehrere Einzelverfahren ist auch dann nicht mit der Beschwerde selbstständig anfechtbar, wenn sich dadurch die nach § 40 BetrVG ...
Die Rechtsprechung tastet sich weiterhin an die Grenze der Vorbeschäftigung bei der sachgrundlosen Befristung heran. Wann liegt eine Vorbeschäftigung lange zurück und wann war sie nur von „sehr kurzer Dauer“?
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Das Kurzarbeitergeld (Kug) und das angekündigte erweiterte Kug bilden den großen Rettungsanker für viele von der Corona-Krise betroffenen Unternehmen. Kug wirksam mit den Arbeitnehmern zu vereinbaren, richtig zu berechnen und durchzuführen, fordert allerdings Arbeitgeber und deren Berater immens. Täglich tauchen in der Praxis dazu neue Fragen auf – Fragen, die Raschid Bouabba im IWW-Webinar am 15.5.20 in der Zeit von 10:00 bis 12:00 Uhr beantwortet.