Immer mehr ArbG holen ihre ArbN aus dem Homeoffice. Und in vielen Fällen kommen die ArbN genauso zügig aus dem Homeoffice, wie sie „reingerutscht“ sind. Dabei ist jetzt eine gute Zeit, sich die arbeits- und datenschutzrechtlichen Anforderungen, und wie sie in der Pandemie gemeistert wurden, genauer anzusehen. Hierzu gehört auch, anhand der eigenen
Erfahrungen für die Zukunft Verfahrensabläufe bzw. Richtlinien für das
eigene Unternehmen zu erstellen – nicht zuletzt auch, um bei einer möglichen ...
Der ArbG kann über sein Direktionsrecht starken Einfluss auf die Arbeitstätigkeit des ArbN nehmen. Dies hat aber seine Grenzen, wenn seine Entscheidung nicht billigem Ermessen entspricht oder die Weisung nicht im ...
Nunmehr ist eine Verlängerung der werktäglichen Arbeitszeit auf bis zu 12 Stunden, eine Reduzierung der Mindestruhezeit von 11 auf mindestens neun Stunden möglich. Für Arbeiten, die nicht an Werktagen vorgenommen ...
Der Bundesrat hat heute dem vom Bundestag beschlossenen „Arbeit-von-Morgen-Gesetz“ grünes Licht erteilt. Es schafft weitere Erleichterungen beim Kurzarbeitergeld, enthält Sonderregelungen für die betriebliche Mitbestimmung und sorgt für Verbesserungen bei der Aus- und Weiterbildung von Beschäftigten.
Verbraucher fürchten vermehrt, aufgrund der Corona-Pandemie ihre Arbeit zu verlieren. Jede dritte Anfrage, die bei den CHECK24-Kundenberatern im Bereich Rechtsschutzversicherung eingeht, dreht sich um dieses Thema.
Der Betriebsrat eines Logistik-und Versandunternehmen mit Sitz in Rheinberg, das einem internationalen Konzern angehört, hat den Arbeitgeber im Wege eines einstweiligen Verfügungsverfahrens wegen der Verletzung seiner ...
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Anwaltliche Hilfe bei der Durchsetzung von Fluggastrechten wird immer gefragter. Die neue Sonderausgabe von FMP Forderungsmanagement professionell sorgt für zügige Bearbeitung! Sie erhalten einen Überblick über die aktuelle Rechtsprechung sowie direkt nutzbare Lösungen für typische Praxisfragen.
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Die Trennung eines arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahrens durch ein Arbeitsgericht in mehrere Einzelverfahren ist auch dann nicht mit der Beschwerde selbstständig anfechtbar, wenn sich dadurch die nach § 40 BetrVG vom Arbeitgeber zu tragenden Anwaltskosten des Betriebsrats aufgrund der degressiven Gebührentabelle des § 13 RVG voraussichtlich mehr als verdreifachen.