Erholungsurlaub bezweckt, sich zu erholen. Dies setzt aber eine Verpflichtung zur Tätigkeit voraus. Sind während der Kurzarbeit die beiderseitigen Leistungspflichten aufgehoben, sind Kurzarbeiter wie vorübergehend teilzeitbeschäftigte ArbN zu behandeln, deren Erholungsurlaub ebenfalls anteilig zu kürzen ist.
Legt ein Syndikusanwalt, der auch als Rechtsanwalt zugelassen ist, unter dem Briefkopf seines Arbeitgebers Rechtsmittel zum Landesarbeitsgericht ein, muss sich aus der Beschwerdeschrift ergeben, dass er diese in seiner ...
Das LAG Niedersachsen hatte über die Berufung gegen ein Teilurteil des Arbeitsgerichts Emden zu entscheiden. Geklagt hatte ein Arbeitnehmer, der bis 30.9.19 als Auslieferungsfahrer bei der Beklagten gearbeitet hatte.
Das Arbeitsgericht Köln hat entschieden, dass Betriebsratsmitglieder bis zum 30.6.21 regelmäßig berechtigt sind, an Betriebsratssitzungen per Videokonferenz in ihrer Privatwohnung teilzunehmen, wenn im Betrieb die ...
Macht der Arbeitnehmer im einstweiligen Verfügungsverfahren nach einer umstrittenen Versetzung einen Anspruch auf Beschäftigung geltend, so begehrt er der Sache nach eine Vorwegnahme der Hauptsache.
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Eine Vollstreckung scheitert, wenn der zu vollstreckende Inhalt eines Vergleichs nicht ausreichend bestimmt genug ist. Das LAG Köln hatte darüber zu entscheiden, ob diese auch hinsichtlich einer elektronischen Steuerbescheinigung gilt.