· Nachricht · Vollstreckungsrecht
Vollstreckbarkeit der Pflicht, Steuerbescheinigung zu erteilen
| Eine Vollstreckung scheitert, wenn der zu vollstreckende Inhalt eines Vergleichs nicht ausreichend bestimmt genug ist. Das LAG Köln hatte darüber zu entscheiden, ob diese auch hinsichtlich einer elektronischen Steuerbescheinigung gilt. |
Das LAG stellt insoweit klar: Die in einem Vergleich übernommene Verpflichtung der Schuldnerin, dem Gläubiger einen nach amtlich vorgeschriebenem Muster gefertigten Ausdruck der elektronischen Steuerbescheinigung zu erteilen oder elektronisch bereit zu stellen, ist hinreichend bestimmt und als unvertretbare Handlung nach § 888 ZPO zu vollstrecken.
Quelle | LAG Köln, Beschluss vom 8.4.21, 9 Ta 24/21, Abruf-Nr. 221948
Quelle: ID 47381131