Ein Klageantrag, der ergänzend zum Wortlaut von Art. 15 Abs. 1 Hs. 2
DSGVO auslegungsbedürftige Begriffe enthält, über deren Inhalt nicht
behebbare Zweifel bestehen, ist nicht hinreichend bestimmt. Das folgt aus einer aktuellen BAG-Entscheidung.
Der ArbG hat keinen durchsetzbaren Anspruch auf Abgabe der Jahresurlaubsplanung zu einem bestimmten Zeitpunkt zu Jahresbeginn. Eine hierauf gestützte Abmahnung ist unwirksam. Der ArbG ist darlegungs- und ...
Der ArbG trägt auch dann die Beweislast für den von ihm behaupteten Kündigungs- bzw. Auflösungsgrund, wenn das betreffende Verhalten des ArbN den Tatbestand der üblen Nachrede i. S. v. § 186 StGB erfüllen würde.
Ist der ArbN innerhalb der Zeiträume des § 3 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 und 2 EFZG länger als sechs Wochen arbeitsunfähig, ist die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nicht ausreichend, wenn sie keine Angaben zum Bestehen
einer Fortsetzungserkrankung enthält. Der ArbN muss darlegen, dass
keine Fortsetzungserkrankung vorliegt.
Der Betriebsrat (BR) hat im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens einen Anspruch darauf, dass ihm die dienstlichen E-Mail-Adressen der Beschäftigten zur Verfügung gestellt werden. Der Anspruch besteht auch ...
Der Absender einer E-Mail hat gem. § 130 BGB die volle Darlegungs- und Beweislast dafür, dass die E-Mail dem Empfänger zugegangen ist. Ihm kommt keine Beweiserleichterung zugute, wenn er nach dem Versenden keine ...
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Die Anordnung eines ArbG, dass Rauchen nur in den festgelegten Pausen gestattet ist, unterliegt regelmäßig nicht dem Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats (BR) aus § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG, da die Anordnung die Einhaltung der Arbeitszeit sicherstellen soll und somit nicht das Ordnungsverhalten, sondern das Arbeitsverhalten betrifft.