Die Kündigung eines Schwerbehinderten in den ersten sechs Monaten des Arbeitsverhältnisses kann diskriminierend i. S. v. § 164 Abs. 2 SGB IX und damit unwirksam sein, wenn der ArbG das Präventionsverfahren nach § 167 Abs. 1 SGB IX nicht durchgeführt hat.
Kennen Sie das: Sie recherchieren zum Thema Kündigung und haben ein Stichwort im Kopf, aber weitere Details – Gericht, Datum, geschweige Aktenzeichen – fällt Ihnen nicht ein? Wir haben für Sie im Themenbereich ...
Mit Urteil vom 20.6.24 hat das Arbeitsgericht Stendal die Klage einer Lehrerin gegen eine hilfsweise fristgemäße Kündigung Ihres Arbeitsverhältnisses zum 31.3.24 abgewiesen.
Einer schwangeren Arbeitnehmerin muss eine angemessene Frist eingeräumt werden, um ihre Kündigung vor Gericht anfechten zu können. Eine Frist von zwei Wochen für den Antrag auf Zulassung einer verspäteten Klage scheint zu kurz zu sein. So entschied es der EuGH.
Eine in einem Einzelfall vom ArbN gegenüber einem Kunden des ArbG angebotene, dem Umfang nach geringfügige und unentgeltliche Gefälligkeitsleistung in dessen Marktbereich ist als wichtiger Grund für eine ...
Lässt sich eine Prokuristin mittels eines Tickets an den IT-Dienstleister die Möglichkeit eines Zugriffs auf E-Mail-Accounts von Mitarbeitern einräumen, ist dies allein ohne Hinzutreten weiterer Tatsachen kein ...
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