Die Verfassungsbeschwerden werden nicht zur Entscheidung angenommen, weil sie den gesetzlichen Darlegungsanforderungen nicht gerecht werden (§ 23 Abs. 1 S. 2, § 92 BVerfGG) und es an einem Annahmegrund fehlt
(§ 93a Abs. 1 BVerfGG).
Grundsätzlich trägt der ArbG die Darlegungs- und Beweislast, dass und in welchem Umfang der ArbN seine Arbeitspflicht nicht erfüllt hat. Auf den entsprechenden Prozessvortrag des ArbG muss der ArbN dann substanziiert ...
Der Wettbewerbsdruck auf die Anwaltschaft hat sich durch die ständig steigenden Zulassungszahlen, aber auch durch das Rechtsdienstleistungsgesetz weiter verschärft. Wer jetzt nicht reagiert, wird erhebliche ...
Befindet sich in der Frischetheke eines Discounters bei Kontrollen verdorbenes Obst und Gemüse, rechtfertigt dies nicht immer die Kündigung des stellvertretenden Filialleiters.
Besteht nach der Entscheidung des Gerichts das Arbeitsverhältnis fort, muss sich der ArbN auf das Arbeitsentgelt, das ihm der ArbG für die Zeit nach der Entlassung schuldet, anrechnen lassen, was er hätte verdienen ...
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Die Weisung des ArbG, rote Arbeitshosen als Schutz- und Arbeitskleidung zu tragen, ist aus sachlichen Gründen berechtigt. Sie schränkt das allgemeine Persönlichkeitsrecht des ArbN nicht unverhältnismäßig ein.