26.09.2014 · Fachbeitrag ·
Außerordentliche Kündigung
1. Ein ArbG, der Anhaltspunkte für einen Sachverhalt hat, der einen wichtigen Grund im Sinne des § 626 Abs. 1 BGB zur außerordentlichen Kündigung bilden kann, darf nach pflichtgemäßem Ermessen weitere Ermittlungen anstellen. Er darf den betroffenen ArbN anhören, ohne dass die Zwei-Wochen-Frist nach § 626 Abs. 2 BGB zu laufen beginnt. Eine Anhörung hat in der Regel innerhalb einer kurzen Frist von nicht mehr als einer Woche zu erfolgen. Bei Vorliegen besonderer Umstände kann diese Frist hingegen ...
26.09.2014 · Fachbeitrag ·
Sonderkündigungsschutz
Nimmt der ArbG Äußerungen eines „Wahlbewerbers“ zum Anlass für eine Kündigung, ist diese gemäß § 15 Abs. 3 S. 1 KSchG nur wirksam, wenn Tatsachen vorliegen, die den ArbG zur Kündigung aus wichtigem Grund ...
26.09.2014 · Fachbeitrag ·
Außerordentliche Kündigung
Bei verhaltensbedingten außerordentlichen Kündigungen eines unkündbaren ArbN ist eine soziale Auslauffrist ausgeschlossen.
09.09.2014 · Nachricht · Kündigungsrecht
Ruft der Arbeitnehmer, ein hochqualifizierter Akademiker, während eines laufenden Arbeitsgerichtsprozesses um eine leistungsabhängige Vergütung unter Umgehung seines eigenen Anwalts den Anwalt des Arbeitgebers an und beschimpft diesen, dass er sich durch Verbreitung der Lügen und Verleumdungen des Arbeitgebers im Prozess lächerlich mache und seine Anwaltszulassung riskiere, so liegt darin ein Vorgang, der grundsätzlich als wichtiger Kündigungsgrund geeignet ist.
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27.08.2014 · Fachbeitrag ·
Kündigung
Die Veröffentlichung von Fotografien eines Säuglings durch eine Krankenschwester auf Facebook muss nicht zur Auflösung ihres Arbeitsverhältnisses führen. Zwar rechtfertigt ein solches Verhalten grundsätzlich die ...
21.08.2014 · Fachbeitrag ·
Personenbedingte Kündigung
1. Eine personenbedingte Kündigung kann gerechtfertigt sein, wenn zum Kündigungszeitpunkt eine Prognose dahingehend besteht, dass der ArbN wegen einer Alkoholerkrankung dauerhaft nicht die Gewähr bietet, seine ...
08.08.2014 · Nachricht · Kündigungsrecht
Die Parteien streiten um die Wirksamkeit zweier außerordentlicher Kündigungen sowie um Vergütungs- und Schadenersatzansprüche wegen Nichtweitergewährung von vertraglich zugesagten Beihilfeleistungen.
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