Leitet ein Arbeitnehmer Mails mit betrieblichen Informationen auf seinen privaten E-Mail-Account weiter, weil er damit seine künftigte Tätigkeit bei einem neuen Arbeitgeber vorbereiten will, verletzt er damit seine vertragliche Rücksichtnahmepflicht. Er kann deshalb fristlos gekündigt werden.
Die ernstliche und im Zustand freier Willensbetätigung abgegebene
Drohung mit Selbstmord kann einen wichtigen Grund zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses bilden. Dies gilt, wenn es dem ArbN darum geht, mit der ...
Beleidigt ein Arbeitnehmer einen Kollegen derartig, dass dieser nach Form und Inhalt erheblich in seiner Ehre verletzt wird, verstößt er damit erheblich gegen seine Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis.
Erhält der ArbG erst ausreichende Kenntnis über die Kündigungsgründe seines ArbN, nachdem ihm die Staatsanwaltschaft auf mehrfache Anträge und Nachfragen hin Akteneinsicht gewährt hat, beginnt die zweiwöchige Frist für eine außerordentliche Kündigung auch erst dann zu laufen.
Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat die ordentliche Kündigung eines ehemaligen inoffiziellen Mitarbeiters des Ministeriums für Staatssicherheit der DDR (MfS), der zuletzt als stellvertretender Direktor des ...
Nach einer Entscheidung des Finanzgerichts (FG) Münster kann eine Abfindungszahlung auch dann ermäßigt besteuert werden, wenn der Arbeitnehmer zur Beendigung eines auch vom Arbeitgeber verursachten Konflikts auf ...
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Einem ArbN, der in einem Pausenraum eines öffentlichen ArbG eine mit Hakenkreuz versehene Originalausgabe von „Mein Kampf“ liest, kann auch ohne Abmahnung gekündigt werden.