Eine Verdachtskündigung ist nur wirksam, wenn ein dringender Tatverdacht besteht. Es muss eine hohe Wahrscheinlichkeit bestehen, dass der ArbN das Fehlverhalten wirklich begangen hat (dringender Tatverdacht). Zudem muss der betroffene ArbN zu den Vorwürfen zuvor angehört bzw. ihm die Möglichkeit der Stellungnahme eingeräumt worden sein.
Es ist ein weit verbreiteter Irrtum, dass ArbN glauben, nach einer (sozial gerechtfertigten betriebsbedingten) Kündigung durch den ArbG einen
Anspruch auf Abfindung zu haben. Einen gesetzlichen Anspruch auf eine ...
Der Einsatz eines Software-Keyloggers ist unzulässig, wenn kein auf den ArbN bezogener, durch konkrete Tatsachen begründeter Verdacht einer Straftat oder einer anderen schwerwiegenden Pflichtverletzung besteht.
Das Landesarbeitsgericht Hamm hat in einem Kündigungsschutzprozess die Berufung der Herner Sparkasse gegen ein Urteil des Arbeitsgerichts Herne (4.10.16, 3 Ca 1053/16) zurückgewiesen. Das Arbeitsverhältnis einer seit dem Jahr 1991 beschäftigten 52-jährigen Sparkassenangestellten, die gegen die außerordentliche Kündigung ihres Arbeitsverhältnisses klagt, besteht danach fort. Die Revision zum Bundesarbeitsgericht wurde nicht zugelassen.
Das Erreichen eines Alters von 60 Jahren kann im Dienstvertrag mit einem GmbH-Geschäftsführer als Altersgrenze vereinbart werden, die eine ordentliche Kündigung rechtfertigt. Wenn gewährleistet ist, dass dem ...
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Auch ein zweimaliges Einschlafen im Pausenraum außerhalb der festgelegten Pausenzeiten rechtfertigt nicht in jedem Fall eine fristlose Kündigung. Stets ist in solchen Fällen eine einzelfallbezogene Interessenabwägung notwendig.