Der 2. Senat des BAG hat dem EuGH die Frage vorgelegt, ob und gegebenfalls unter welchen Voraussetzungen Leih-ArbN bei der Bestimmung der Zahl der in einem Betrieb beschäftigten ArbN im Sinne des § 17 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 KSchG zu berücksichtigen sind.
Der Arbeitsvertrag einer Maskenbildnerin an einer Bühne kann nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) wegen der Eigenart der Arbeitsleistung wirksam befristet werden, wenn die Tätigkeit überwiegend ...
Leitet ein Arbeitnehmer Mails mit betrieblichen Informationen auf seinen privaten E-Mail-Account weiter, weil er damit seine künftigte Tätigkeit bei einem neuen Arbeitgeber vorbereiten will, verletzt er damit seine ...
Die ernstliche und im Zustand freier Willensbetätigung abgegebene
Drohung mit Selbstmord kann einen wichtigen Grund zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses bilden. Dies gilt, wenn es dem ArbN darum geht, mit der Drohung Druck auf den ArbG auszuüben, um bestimmte eigene Interessen oder Forderungen durchzusetzen.
Beleidigt ein Arbeitnehmer einen Kollegen derartig, dass dieser nach Form und Inhalt erheblich in seiner Ehre verletzt wird, verstößt er damit erheblich gegen seine Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis.
Erhält der ArbG erst ausreichende Kenntnis über die Kündigungsgründe seines ArbN, nachdem ihm die Staatsanwaltschaft auf mehrfache Anträge und Nachfragen hin Akteneinsicht gewährt hat, beginnt die zweiwöchige ...
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Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat die ordentliche Kündigung eines ehemaligen inoffiziellen Mitarbeiters des Ministeriums für Staatssicherheit der DDR (MfS), der zuletzt als stellvertretender Direktor des Landesinstituts für Rechtsmedizin des Landes Brandenburg beschäftigt war, für unwirksam gehalten und das Land Brandenburg verpflichtet, den Kläger weiter zu beschäftigen.