Einem ArbN, der in einem Pausenraum eines öffentlichen ArbG eine mit Hakenkreuz versehene Originalausgabe von „Mein Kampf“ liest, kann auch ohne Abmahnung gekündigt werden.
Der Prüfungsmaßstab für häufige (Kurz-)Erkrankungen ist auch anzulegen, wenn sich unter den medizinischen Ausfallursachen einzelne Krankheiten befinden, die zu längeren Ausfallzeiten führten. Zu berücksichtigen ...
Werden absichtlich primäre oder sekundäre Geschlechtsmerkmale eines anderen berührt, ist dies sexuell bestimmt im Sinne des § 3 Abs. 4 AGG. Es handelt sich um einen Eingriff in die körperliche Intimsphäre. Es kommt nicht darauf an, ob die Berührung sexuell motiviert ist.
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