Viele kleine Kommunen erfüllen aufgrund ihrer Größe nicht die Amtsfreiheit (hier § 125 Abs. 4 S. 1 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern). Sie gehören daher zusammen mit anderen Kommunen einem Amt an. Das LAG Mecklenburg-Vorpommern hatte zu entscheiden, wie die zur Anwendbarkeit des KSchG erforderliche Anzahl der ArbN in derartigen Fällen zu berechnen ist.
Eine Bezeichnung der Probezeit im Vorstellungsgespräch oder bei Arbeitsantritt als nur „pro forma“, lässt regelmäßig keinen Verzicht des ArbG auf die erleichterten Kündigungsmöglichkeiten während der ...
Setzt eine Polizeiärztin in einer Kleinanzeige unter anderem das Infektionsschutzgesetz vom 18.10.20 mit dem Ermächtigungsgesetz vom 23.3.33 gleich, verstößt sie damit in erheblichem Maß gegen die Pflicht gegenüber ihrem Dienstherrn, sich zur freiheitlich demokratischen Grundordnung im Sinne des GG zu bekennen. Eine hierauf gestützte ordentliche Kündigung ist sozial gerechtfertigt.
Wenn der ArbG dem Homeoffice generell Vorrang vor Präsenz einräumt, die dafür erforderliche Ausstattung aber nicht so schnell besorgen kann, kann er den ArbN nicht sofort fristlos entlassen, wenn er den Bürostuhl ...
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Vor dem Arbeitsgericht ist über die Wirksamkeit der ordentlichen Kündigung des Leiters des Gesundheitsamtes durch die Stadt Düsseldorf entschieden worden.