Nach § 17 Abs. 2 S. 1 Nr. 5 KSchG hat der Arbeitgeber den Betriebsrat im Rahmen der Konsultation schriftlich über die vorgesehenen Kriterien für die Auswahl der zu entlassenden Arbeitnehmer zu unterrichten.
In der anwaltlichen Praxis ist es nicht immer leicht, einzuschätzen, ob es für eine fristlose Kündigung des ArbN in der jeweiligen Situation reicht oder nicht. Testen Sie anhand 11 kurzer Situationen jetzt Ihr Wissen.
Häufig zu spät gekommen, etwas aus dem Unternehmen mitgenommen, Kollegen oder Vorgesetzten beleidigt – es gibt viele Situationen, die den ArbG bewegen, den ArbN fristlos entlassen zu wollen. Doch sind die Situationen wirklich geeignet, den ArbN sofort zu entlassen? Das müssen Sie als anwaltlicher Berater des ArbG dann einschätzen. Anhand von 11 Situationen konnten Sie Ihr Wissen testen. Nachfolgend die Antworten der Arbeitsrichter und wie sie die Lage beurteilten.
Eine Sozialauswahl ist nur innerhalb einer Gruppe vergleichbarer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer durchzuführen. Diese Gruppe wird durch die arbeitsvertraglich vorgesehene Versetzbarkeit begrenzt. Die sozialauswahl ...
Will ein ArbN gegen eine Kündigung klagen, muss er sich unverzüglich darum kümmern, ob und wie ihm dies möglich ist. Auch wenn der Betriebsrat (BR) ein Ansprechpartner für arbeitsrechtliche Fragen ist, darf sich ...
27. IWW-Kongress Praxis Steuerstrafrecht am 21.11.2025
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Wer durch die Vorlage einer nicht auf einer ärztlichen Untersuchung
beruhenden Bescheinigung versucht, seinen ArbG über seine Impfunfähigkeit zu täuschen, verstößt in schwerwiegender Weise gegen seine auf § 20a Abs. 2 S. 1 IfSG beruhende arbeitsvertragliche Nebenpflicht.