Nimmt ein BR-Mitglied nicht an einem vom ArbG genehmigten Seminar teil, sondern besucht auf Kosten des ArbG andere Veranstaltungen mit
Politikern, kann dies eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen.
In der aktuellen Konfliktsituation zwischen Israel, der Hamas und den
betroffenen Palästinensern sowie Israelis eskalieren Äußerungen auf den sozialen Medien, die oft einseitig für eine Konfliktpartei Stellung ...
Es bleibt dabei: Der ArbN verletzt seine vertraglichen Pflichten gemäß § 7 Abs. 3 AGG, wenn er auf einer Weihnachtsfeier eine Kollegin mit sexuellen Äußerungen belästigt. Das kann eine außerordentliche ...
Eine fristlose, betriebsbedingte Kündigung ist auch dann unverhältnismäßig, wenn der ArbG seine geschäftlichen Beziehungen ins Ausland (hier Russland) wegen der politischen Entscheidung aktuell nicht mehr aufrechterhalten darf.
In wenigen Wochen stehen die Weihnachtsfeiern in den Betrieben an. Nicht selten geht es auf solchen Veranstaltungen turbulent zu. Für ArbN und ArbG stellt sich das Problem, was als Fehlverhalten gilt und wie dieses ...
Ist eine Betriebsänderung im Sinne des § 111 BetrVG geplant und schließen der Insolvenzverwalter und der Betriebsrat darüber einen Interessenausgleich mit Namensliste, wird nach § 125 Abs. 1 Nr. 1 InsO vermutet, ...
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