Das LAG Berlin-Brandenburg hat den Antrag der Personalvertretung Kabine der Air Berlin PLC & Co. Luftverkehrs KG auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurückgewiesen und damit eine Entscheidung des Arbeitsgerichts Berlin vom 2.11.17 bestätigt.
Eine vom ArbG betriebene App, die es den Nutzern ermöglicht, ein Kundenfeedback abzugeben, das auch Angaben zu Leistung und Verhalten der ArbN enthalten könnte, ist keine technische Überwachungseinrichtung nach § 87 ...
Die Vorgabe einer Mindestbesetzung mit Pflegepersonal ist eine Maßnahme, mit der einer Gesundheitsgefährdung der eigenen Beschäftigten durch Überlastung begegnet werden kann. Der Spruch einer Einigungsstelle ist nicht per se rechtswidrig, nur weil er eine Schichtbesetzung mit einer bestimmten Zahl von Pflegekräften für bestimmte Belegungssituationen vorschreibt. So entschied es das Arbeitsgericht Kiel.
Bei einer ausschließlich summarischen Fehlerbetrachtung ist in der
Regel die Nichtigkeit der Betriebsratswahl zu verneinen. Die erfolgreiche Anfechtung der Betriebsratswahl führt nur zur Unwirksamkeit der Wahl für ...
Die Regelungen des Tarifeinheitsgesetzes sind weitgehend mit dem GG vereinbar. Auslegung und Handhabung des Gesetzes müsse aber der in Art. 9 Abs. 3 GG grundrechtlich geschützten Tarifautonomie Rechnung tragen; über ...
27. IWW-Kongress Praxis Steuerstrafrecht am 21.11.2025
Bringen Sie Ihr Beratungswissen auf den neuesten Stand. Der IWW-Kongress Praxis Steuerstrafrecht informiert Sie über aktuelle Brennpunkte aus der Betriebsprüfung, dem Ermittlungs- und Steuerstrafverfahren.
So setzen Sie Fluggastrechte effizient und sicher durch
Anwaltliche Hilfe bei der Durchsetzung von Fluggastrechten wird immer gefragter. Die neue Sonderausgabe von FMP Forderungsmanagement professionell sorgt für zügige Bearbeitung! Sie erhalten einen Überblick über die aktuelle Rechtsprechung sowie direkt nutzbare Lösungen für typische Praxisfragen.
Gratis-Update: das neue Namensrecht auf einen Blick
Das seit 01.05.2025 geltende neue Namensrecht eröffnet neue Spielräume bei der Namenswahl. Doch was ist konkret möglich und was nicht? Die Sonderausgabe von FK Familienrecht kompakt bietet einen Kompakt-Überblick über die möglichen Konstellationen und gibt praktische Beispiele zur Anwendung
Der Vorsitzende des Betriebsrats eines Betriebs, der diverse Außenstellen unterhält, hat Anspruch auf ein Smartphone durch den ArbG, da er die
Außenstellen in gewissen Abständen besucht und zu diesen Zeiten im
Betriebsratsbüro nicht für ArbN erreichbar ist. Ferner muss berücksichtigt werden, dass im Krankenhausbetrieb im Schichtdienst gearbeitet wird und der Betriebsratsvorsitzende für diese Mitarbeiter auch abends und an
Wochenenden erreichbar sein will. Um bei dieser Gelegenheit Terminabsprachen ...