18.12.2014 · Fachbeitrag ·
Arbeitszeit/Ruhepausen
Der ArbG hat zur Erfüllung des Anspruchs auf gesetzliche Ruhepausen nach § 4 ArbZG nicht nur die theoretische Möglichkeit der Verwirklichung einer Ruhepause für die ArbN zu schaffen, sondern die tatsächliche Umsetzung der gesetzlichen Pausenregelung aktiv sicherzustellen. Überträgt er die Festlegung der Pausen an die ArbN, ist er im arbeitsgerichtlichen Verfahren beweispflichtig dafür, dass die ArbN ihre Pausen auch tatsächlich genommen haben (LAG Köln 27.11.13, 5 Sa 376/13, Abruf-Nr. 171482 ).
18.12.2014 · Fachbeitrag ·
Urlaubsanspruch
Den ArbG trifft die Pflicht, Urlaubsansprüche seiner ArbN unabhängig von der Stellung eines Urlaubsantrags zu erfüllen. Die Einhaltung dieser gesetzlichen Vorgaben obliegt allein dem ArbG, sodass nach Ablauf des ...
18.12.2014 · Fachbeitrag ·
Telearbeit
Die Beendigung einer Abrede zur Telearbeit in Höhe von 40 Prozent des Gesamtumfangs stellt regelmäßig eine Versetzung dar, die nach billigem Ermessen nach § 106 S. 1 GewO zu erfolgen hat (LAG Düsseldorf 10.9.
18.12.2014 · Fachbeitrag ·
Verhaltensbedingte Kündigung
Staatliche Gerichte dürfen sich nicht über das kirchliche Selbstverständnis hinwegsetzen, solange dieses nicht in Widerspruch zu grundlegenden verfassungsrechtlichen Gewährleistungen steht. Das kirchliche Selbstbestimmungsrecht ist zu berücksichtigen und auf einer zweiten Prüfungsebene mit den Interessen des betroffenen ArbN abzuwägen. Diesem Prüfungsrahmen wurde eine Entscheidung des BAG nicht gerecht, befand das Bundesverfassungsgericht (BVerfG 22.9.14, 2 BvR 661/12, Abruf-Nr. 143363 ).
10.12.2014 · Fachbeitrag ·
Außerordentliche Kündigung
Äußerungen eines ArbN über betriebliche Missstände im Rahmen eines Videos, das ins Internet gestellt wird und dort über verschiedene Portale verbreitet wird, können einen wichtigen Grund zur außerordentlichen Kündigung bilden, wenn sie geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des ArbG zu beschädigen. Erlaubt ist jedoch eine sachliche Kritik an den betrieblichen Gegebenheiten auch in dieser Form (BAG 31.7.14, 2 AZR 505/13, Abruf-Nr. 142748 ).