29.10.2020 · Fachbeitrag ·
Beratungspraxis
Eine Versetzung ist eine einseitige Maßnahme. Das heißt, der ArbG ist generell aufgrund seines Direktionsrechts berechtigt, den ArbN zu versetzen. Es ist daher stets zu prüfen, ob der ArbG zu einer konkreten Versetzung berechtigt ist, und nicht, ob der ArbN damit einverstanden war. Da das Thema nicht selten negativ aufschlägt, sollte stets versucht werden, eine gütliche Einigung oder einen Kompromiss, der für beide Seiten erträglich ist, zu finden.
29.10.2020 · Fachbeitrag ·
Beratungspraxis
In Teil 1 (AA 20, 175) ging es konkret um den Aufbau eines Arbeitszeugnisses. In diesem Teil geht es vor allem um die rechtlichen Grundlagen, Ausnahmen, Zurückbehaltungsrechte und die Übersendung des Zeugnisses.
29.10.2020 · Fachbeitrag ·
Beratungspraxis
Der Begriff der Abmahnung ist gesetzlich nicht definiert, sondern wurde von der Rechtsprechung entwickelt. In § 314 Abs. 2 S. 1 BGB wird die
Abmahnung erwähnt.
29.10.2020 · Fachbeitrag ·
Auflösung Betriebsrat
Bei groben Pflichtverletzungen des Betriebsrats (BR) als Gremium nach § 23 Abs. 1 BetrVG hat unter anderem der ArbG das Recht, die Auflösung des BR oder den Ausschluss einzelner BR-Mitglieder aus dem Gremium zu beantragen. Wann aber liegt eine solche grobe Pflichtverletzung vor? Eine aktuelle Entscheidung des Arbeitsgerichts Iserlohn vom 14.1.20 (2 BV 5/19, Abruf-Nr. 218573 ), die sich mit Verstößen gegen Datenschutz- und Vertraulichkeitsbestimmungen beschäftigt, gibt Anlass, dieses Thema in den Fokus zu ...
29.10.2020 · Fachbeitrag ·
Datenschutz
Was bringt dem Parteivertreter im arbeitsgerichtlichen Verfahren der Auskunftsanspruch nach Art. 15 Abs. 1 DS-GVO? Braucht der ArbG einen Auftragsverarbeitungsvertrag, wenn er einen Kurier mit einem Kündigungsschreiben ...
29.10.2020 · Fachbeitrag ·
Urlaubsrecht
Der 9. Senat des BAG hat ein Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH gerichtet um die Frage zu klären, ob der Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub nach §§ 194 ff. BGB verjähren kann.
28.10.2020 · Fachbeitrag ·
Gratifikation
In wenigen Wochen ist das Jahr 2020 zu Ende. Viele ArbG haben in der Vergangenheit ihren ArbN ein Weihnachtsgeld gezahlt. Doch in diesem Jahr stellen sich zahlreiche ArbG die Frage, ob sie auf die Auszahlung verzichten können, oder ob die „Corona-Prämie“ eine Alternative wäre.