„Arbeitslosigkeit und Unterbeschäftigung haben erneut abgenommen, die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung nimmt weiter zu und die Nachfrage nach Arbeitskräften ist ungebrochen hoch. Der Aufwärtstrend am Arbeitsmarkt setzt sich somit fort, wenn auch schwächer als in den Wintermonaten.“, sagte der Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit (BA), Detlef Scheele, heute anlässlich der monatlichen Pressekonferenz in Nürnberg.
Krank feiern am Brückentag? Viele Arbeitnehmer haben damit offenbar kein Problem. Hochburg der Blaumacher ist Nordrhein-Westfalen, wie eine repräsentative Studie der Schwenninger Krankenkasse zeigt. Hier gaben 27 ...
Der VBG-Vorstand hat entschieden: Der Beitragsfuß 2017 der Umlage für Pflicht- und freiwillig Versicherte bleibt wie im Vorjahr bei 3,90 EUR (2016: 3,90 EUR).
„Die Frühjahrsbelebung am Arbeitsmarkt setzt sich auch im April fort. Die Entwicklung war allerdings etwas schwächer als in den extrem guten Wintermonaten.“, sagte der Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für ...
Die Übergangsregelung des § 24 Abs. 2 MiLoG, die für Zeitungszustellerinnen und Zeitungszusteller einen bis zum 31.12.15 auf 75 Prozent, ab dem 1.1. bis zum 31.12.016 auf 85 Prozent herabgesetzten und für das Jahr ...
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Familienrechtliche Mandate sind oft hochemotional. Der 5-stündige Workshop zeigt, wie Sie in dem spannungsgeladenen Umfeld souverän kommunizieren. In praktischen Gesprächssituationen trainieren Sie, wie Sie wirksam deeskalieren, die Kontrolle behalten und zu besseren Lösungen kommen.
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Der Abschluss eines Aufhebungsvertrags mit einem Betriebsratsmitglied gegen Zahlung einer Abfindung nach vorausgegangenen Verhandlungen ist regelmäßig keine nach § 78 S. 2 BetrVG unzulässige Begünstigung, wenn der ArbG wegen verhaltensbedingter Gründe außerordentlich kündigen will und die Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats betreibt.