29.11.2017 · Fachbeitrag ·
Arbeitsbereitschaft
Berücksichtigt ein ArbG den Wunsch eines teilzeitbeschäftigten ArbN nach Verlängerung seiner Arbeitszeit trotz dessen Eignung nicht, geht der Anspruch auf verlängerte Arbeitszeit unter, sobald der ArbG den Arbeitsplatz mit einem anderen ArbN besetzt. Hat der ArbG den Untergang des Anspruchs des ArbN zu vertreten, hat dieser einen Anspruch auf Schadenersatz. Dieser führt jedoch nicht dazu, dass er verpflichtet wird, mit dem ArbN die Verlängerung der Arbeitszeit zu vereinbaren.
23.11.2017 · Nachricht · Befristung
Der Arbeitsvertrag eines Profi-Fußballspielers kann wirksam befristet werden. Als sachlicher Grund gelten die Besonderheiten des Profisports.
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22.11.2017 · Fachbeitrag ·
Urlaub
Heiligabend und Silvester fallen im Jahr 2017 jeweils auf einen Sonntag. An diesem Tag haben generell die meisten ArbN frei. Doch was ist mit
denen, die auch sonntags und feiertags arbeiten müssen? Haben diese ...
10.11.2017 · Nachricht · Konfliktkosten
Konfliktkosten – ein Begriff, der sich aus gleich zwei unerfreulichen Wörtern zusammensetzt. Vielleicht wird er deshalb eher gemieden. Sicher ist, dass deutsche Unternehmen die intensive Beschäftigung mit dem Thema scheuen. Wer gibt schon gerne zu, dass es Konflikte gibt? Und wer braucht eigentlich noch eine weitere Kostenart? Indes wären Transparenz und die richtige Einordnung ratsam, möglicherweise sogar gewinnmaximierend. An der Hochschule Fresenius beschäftigten sich gleich zwei Antrittsvorlesungen im ...
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02.11.2017 · Fachbeitrag ·
Freizeitausgleich
Das LAG Hamm hat entschieden, dass ein ArbG Freizeitausgleich zum Abbau von „Plusstunden“ auf einem Arbeitszeitkonto anordnen kann, wenn sich seine Weisung dabei in den Grenzen der Billigkeit bewegt.
27.10.2017 · Nachricht ·
Außendiensttätigkeit
Entscheidend für die rechtliche Einordnung einer Außendiensttätigkeit, die sowohl im Arbeits- als auch im Handelsvertreterverhältnis ausgeübt werden kann, ist die Zeithoheit des Vertreters.
18.10.2017 · Fachbeitrag ·
Mindestlohn
Die Höhe der Entgeltfortzahlung an Feiertagen bestimmt sich – soweit kein höherer tariflicher oder vertraglicher Vergütungsanspruch besteht – nach § 2 EFZG in Verbindung mit § 1 MiLoG. Sieht ein Tarifvertrag einen Nachtarbeitszuschlag vor, der auf den tatsächlichen Stundenverdienst zu zahlen ist, ist auch dieser mindestens aus dem gesetzlichen Mindestlohn zu berechnen.