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  • 27.10.2017 · Nachricht · Außendiensttätigkeit

    ArbN oder freier Handelsvertreter: Auf die Zeithoheit kommt es an

    | Entscheidend für die rechtliche Einordnung einer Außendiensttätigkeit, die sowohl im Arbeits- als auch im Handelsvertreterverhältnis ausgeübt werden kann, ist die Zeithoheit des Vertreters. |