Schließt ein mit einem anderen Arbeitgeber rechtlich und tatsächlich verbundener Arbeitgeber mit einem zuvor bei dem anderen Arbeitgeber befristet beschäftigten Arbeitnehmer einen sachgrundlos befristeten Arbeitsvertrag ab, kann es sich um eine rechtsmissbräuchliche Umgehung der gesetzlichen Bestimmungen zur sachgrundlosen Befristung handeln.
Auf der letzten Seite von AA Arbeitsrecht aktiv lesen Sie die Kernaussagen weiterer wichtiger Entscheidungen aus der BAG- und LAG-Rechtsprechung, diesmal u.a. zur Verfallklausel, zum Mindestlohn und zum Prozessrecht.
Einladungen zu Reitturnieren nach Katar, mit dem Ehepartner und der Übernahme von Hotel- und Flugkosten in der Business-Class, sind nicht mit dem im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder angelegten ...
ArbG haften im Rahmen von Art. 83 DS-GVO für schuldhafte Datenschutzverstöße ihrer ArbN, sofern es sich nicht um einen Exzess handelt. Dabei ist nicht erforderlich, dass für die Handlung ein gesetzlicher Vertreter oder eine Leitungsperson verantwortlich ist.
Die Länder appellieren an die Bundesregierung, die Arbeitsbedingungen von Paketzustellern zu verbessern. In einer heute gefassten Entschließung fordern sie, in der Zustellbranche die so genannte Nachunternehmerhaftung ...
Reisekosten & Auslagen Co.: So lassen Sie kein Geld liegen!
Bei der Abrechnung von Auslagen wird in vielen Kanzleien Geld verschenkt. Die Sonderausgabe von RVG professionell zeigt anhand von konkreten Beispielen, wie Sie Reisekosten, Dokumentenpauschalen sowie Post- und Telekommunikationskosten korrekt und vollständig abrechnen.
Neu im Anwaltsberuf? AS Advostart bietet Orientierung!
Du bist neu im Kanzleialltag und hast Fragen über Fragen? AS Advostart bietet die Antworten, die du jetzt brauchst. Von Mandatspraxis bis Berufsrecht, von Kanzleiorganisation bis beA: Auf einer einzigen, zentralen Website findest du alle Infos für den souveränen Berufseinstieg.
Wie lassen sich Arbeitsverhältnisse ohne Eskalation beenden? Wann ist die Kündigung, wann der Aufhebungs- oder Abwicklungsvertrag die richtige Option? Die Sonderausgabe von AA Arbeitsrecht aktiv bietet Ihnen das komplette Instrumentarium für eine rechtssichere und effiziente Beratung.
„Mit der einsetzenden Frühjahrsbelebung sind Arbeitslosigkeit und Unterbeschäftigung im März weiter zurückgegangen. Obwohl der konjunkturelle Rückenwind nachgelassen hat, entwickelt sich der Arbeitsmarkt alles in allem weiter günstig.“, sagte der Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit (BA), Detlef Scheele, heute anlässlich der monatlichen Pressekonferenz in Nürnberg.