Der Zweite Senat hat mit heute veröffentlichtem Beschluss eine baden-württembergische Besoldungsregelung für nichtig erklärt, die eine Absenkung der Beamten- und Richtergehälter für die ersten drei Jahre des Dienstverhältnisses in bestimmten Besoldungsgruppen vorsah.
Die höchstrichterlichen Grundsätze zur Wettbewerbswidrigkeit von Abwerbeversuchen am Arbeitsplatz gelten auch, wenn der ArbN nicht über den Dienstanschluss, sondern auf seinem privaten Handy angerufen wird.
Das Arbeitsgericht Köln hat entschieden, dass zwei Flugbegleiterinnen kein Anspruch auf Schadenersatz gegen ihren Arbeitgeber wegen einer Kabinenluftkontamination (sog. fume event bzw. smell event) zusteht.
Ein Polizeibeamter hat sich durch den schuldhaften Rückfall in die „nasse Phase“ seiner Alkoholsuchterkrankung, seine unter Alkoholeinfluss begangenen Verkehrsstraftaten sowie durch sein anmaßendes Verhalten anlässlich eines Verkehrsunfalls eines Dienstvergehens schuldig gemacht, das seine Entfernung aus dem Beamtenverhältnis erforderlich macht. Dies entschied das OVG Rheinland-Pfalz.
2017 wünschten sich rund 2,4 Millionen Erwerbstätige im Alter von 15 bis 74 Jahren eine Erhöhung ihrer Arbeitszeit (Unterbeschäftigte), während 1,4 Millionen kürzer arbeiten wollten (Überbeschäftigte).
Entsendet der Arbeitgeber den Arbeitnehmer vorübergehend zur Arbeit ins Ausland, sind die für Hin- und Rückreise erforderlichen Zeiten wie Arbeit zu vergüten.
Mandanten gewinnen mit digitalem Marketing – so geht’s!
Mandanten überzeugen mit einer starken Online-Präsenz. Weit oben in den Suchmaschinen erscheinen. Mit relevantem Social-Media-Content auffallen: Erfolgreiches Online-Marketing ist kein Hexenwerk! Die neue Sonderausgabe von AK Anwalt und Kanzlei bietet praktische Tipps zur direkten Umsetzung.
27. IWW-Kongress Praxis Steuerstrafrecht am 21.11.2025
Bringen Sie Ihr Beratungswissen auf den neuesten Stand. Der IWW-Kongress Praxis Steuerstrafrecht informiert Sie über aktuelle Brennpunkte aus der Betriebsprüfung, dem Ermittlungs- und Steuerstrafverfahren. Bei Buchung bis zum 31.08.2025 profitieren Sie jetzt von 10 % Frühbucherrabatt!
Zum Start des neuen KostBRÄG 2025 unterstützt Sie RVG professionell gleich dreifach: Eine Sonderausgabe mit konkreten Tipps und Berechnungsbeispielen, ein Live-Webinar am 07.07.2025 mit dem Abrechnungsexperten Norbert Schneider sowie neue Kostenrechner unterstützen Sie bei der Umsetzung.
Die Darlegungs- und Beweislast für die den Status einer arbeitnehmerähnlichen Person begründende wirtschaftliche Unselbstständigkeit obliegt der Partei, die sich auf diesen Status zur Begründung des Rechtswegs der Arbeitsgerichtsbarkeit beruft. Grundvoraussetzung für die Annahme einer wirtschaftlichen Unselbstständigkeit ist die substanziierte Darlegung der gesamten Einkommens- und Vermögensverhältnisse der Partei, die sich auf den Status einer arbeitnehmerähnlichen Person beruft.