Beschließt ein ArbG aus eigenem Antrieb, einen oder mehrere ArbN zum Schutz der sonstigen Belegschaft in „Quarantäne“ zu schicken, trägt er nach den Grundsätzen der Betriebsrisikolehre in der Regel das Vergütungsrisiko. Das gilt auch, wenn die Störung nicht aus einer vom ArbG beeinflussbaren Sphäre stammt.
Der Arbeitgeber darf einseitig Kurzarbeit nur anordnen, wenn dies individualvertraglich, durch Betriebsvereinbarung oder tarifvertraglich zulässig ist. Bei einer Anordnung ohne rechtliche Grundlage besteht kein ...
Scheiden anlässlich einer Betriebsänderung Arbeitnehmer durch Eigenkündigung aus dem Unternehmen aus, so sind sie wie die von betriebsbedingten Kündigungen betroffenen Arbeitnehmer abfindungsberechtigt, wenn die ...
Der Arbeitgeber darf das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung während der Arbeitszeit anordnen. Das folgt aus einer Entscheidung des Arbeitsgerichts Siegburg.
„Die Zahl der arbeitslosen Menschen ist im Dezember gestiegen – aber nicht so stark wie sonst in diesem Monat. Die Anzeigen für Kurzarbeit haben wieder zugenommen – jedoch nur in begrenztem Umfang.
Erteilt ein Arbeitgeber im Zusammenhang mit dem Abschluss eines Aufhebungsvertrags, der die Zahlung einer Abfindung vorsieht, überobligatorisch eine falsche oder unvollständige Auskunft auf eine Frage des ...
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