Das LAG Düsseldorf hat klargestellt, dass der Arbeitgeber das Betriebsrisiko auch während der Coronapandemie trägt. Er muss die Arbeitnehmer auch entlohnen, wenn er sie wegen einer Betriebsschließung nicht einsetzen kann.
„Im März gab es am Arbeitsmarkt eine spürbare Frühjahrsbelebung – und das, obwohl die Infektionen steigen und die Einschränkungen für einige Wirtschaftsbereiche nach wie vor bestehen. Insgesamt zeigt der ...
Auf der letzten Seite von AA Arbeitsrecht aktiv lesen Sie die Kernaussagen weiterer wichtiger Entscheidungen aus der BAG- und LAG-Rechtsprechung, diesmal u. a. zum Kündigungsrecht, zum Sozialplan und zum Prozessrecht.
In Zeiten der Coronapandemie gibt es neben den Verlierern, wie z. B. der Gastronomie und der Kultur- und Eventbranche, auch Gewinner. Das sind Unternehmen, denen durch Lockdown und Co. ein unverhoffter Boom
beschert wurde. Gerade diese Geschäftszweige suchen – auch für die Zeit nach Corona – jetzt nach Möglichkeiten, ihre ArbN durch freiwillige und kontrollierbare Vergütungselemente an sich zu binden. Dabei geht es um mehr als nur einen 20 EUR-Gutschein für ein erfolgreiches Jahr.
Die im Kündigungsschreiben des ArbN geäußerte Bitte um Erstellung einer Rechnung über Fortbildungskosten, die der ArbG verauslagt hat, stellt auch in Verbindung mit der Erklärung des ArbN, es sei ihm bewusst, dass ...
Seit einem Jahr lebt Deutschland mit der Corona-Pandemie. Aus diesem Anlass ziehen der Bundesarbeitsminister für Arbeit und Soziales, Hubertus Heil, und der Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit, Detlef ...
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Die Grundlagen für die Zusammenarbeit zwischen Familiengericht und Jugendamt sind komplex: Welche gesetzlichen Verfahrensregelungen gelten? Wie werden Entscheidungen im Jugendamt getroffen? Das IWW-Webinar am 04.02.2026 vermittelt Ihnen das Schnittstellenwissen für eine optimale Kooperation.
Die im Kündigungsschreiben des ArbN geäußerte Bitte um Erstellung einer Rechnung über Fortbildungskosten, die der ArbG verauslagt hat, stellt ohne Hinzutreten weiterer Umstände kein selbstständiges Schuldversprechen oder abstraktes Schuldanerkenntnis i.S.d. §§ 780 , 781 BGB dar.