Die Differenzierung im Stundenlohn (17 EUR/12 EUR) zwischen „hauptamtlichen“ (Voll- und Teilzeit) und „nebenamtlichen“ ArbN (geringfügige Beschäftigung) ist nicht sachlich gerechtfertigt.
Für eine wirksame Befristung eines Arbeitsvertrages reicht eine eingescannte Unterschrift nicht aus. Dies gilt auch dann, wenn der Arbeitsvertrag nur für einige wenige Tage geschlossen worden ist, wie das ...
Beschäftigte haben nach § 150a Sozialgesetzbuch Elftes Buch (SGB XI) für das Jahr 2020 Anspruch auf eine Corona-Prämie, wenn sie im Zeitraum vom 1.3.20 bis einschließlich 31.10.20 mindestens drei Monate für eine ...
„Mit der Frühjahrsbelebung und den Lockerungen der Corona-Maßnahmen setzt sich die Erholung am Arbeitsmarkt fort. Allerdings wird die Entwicklung durch den Krieg Russlands gegen die Ukraine gebremst.“, sagte der Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit (BA), Detlef Scheele, heute anlässlich der monatlichen Pressekonferenz in Nürnberg.
Die 5. Kammer des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen hat drei Entfristungsklagen von Arbeitnehmern bei der Volkswagen AG (VW) stattgegeben und in weiteren sieben Fällen die Berufung gegen die klageabweisenden Urteile ...
Der ArbG hat keinen Anspruch auf Rückzahlung einer ungewöhnlich
hohen Abfindung von 265.000 EUR, die er einem ArbN durch einen Aufhebungsvertrag zugesagt und später auch gezahlt hat. Vielmehr hat dieser das ihm ...
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Ist der ArbN innerhalb der Zeiträume des § 3 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 und 2 EFZG länger als sechs Wochen arbeitsunfähig, ist die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nicht ausreichend, wenn sie keine Angaben zum Bestehen
einer Fortsetzungserkrankung enthält. Der ArbN muss darlegen, dass
keine Fortsetzungserkrankung vorliegt.