Die Berechnung des pfändbaren Einkommens nach § 850e Abs. 1 Nr. 1 ZPO erfolgt nach der sogenannten „Nettomethode“. Dabei sind die der Pfändung entzogenen Beträge mit ihrem Bruttobetrag vom Gesamteinkommen abzuziehen. Von dem verbleibenden Bruttoeinkommen, d.h. ohne die unpfändbaren Beträge, sind die (fiktiven) Steuern- und Sozialversicherungsbeträge, die auf dieses Restbruttoeinkommen zu zahlen sind, in Abzug zu bringen. Entgegen der noch herrschenden Ansicht der Instanzgerichte ist das pfändbare ...
Wer nach einem Arbeits- oder Wegeunfall arbeitsunfähig ist oder länger als eine Woche ärztlich behandelt wird, muss in Deutschland einen Durchgangsarzt aufsuchen. Darauf weist die gesetzliche Unfallversicherung VBG ...
Die sachgrundlose Befristung eines Arbeitsvertrags ist unzulässig, wenn mit demselben Arbeitgeber auch vor mehr als drei Jahren bereits ein befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis bestanden hat.
„Im Zuge der einsetzenden Herbstbelebung ist die Arbeitslosigkeit von August auf September zurückgegangen. Insgesamt zeigt sich der deutsche Arbeitsmarkt in einer guten Grundverfassung, gleichzeitig werden aber strukturelle Probleme immer deutlicher." “, sagte Heinrich Alt, Vorstand Grundsicherung der Bundesagentur für Arbeit (BA), heute in Nürnberg anlässlich der monatlichen Pressekonferenz.
Der Achte Senat des Bundesarbeitsgerichts hält § 6c Abs. 1 Satz 1 SGB II wegen eines unzulässigen Eingriffs in die durch Art. 12 Abs. 1 GG garantierte Berufsfreiheit des Arbeitnehmers für verfassungswidrig.
Auf der letzten Seite von „Arbeitsrecht aktiv“ lesen Sie die Kernaussagen weiterer wichtiger Entscheidungen aus der BAG- und LAG-Rechtsprechung, diesmal u.a. zum Kündigungsrecht, zum AGG und zur ...
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