Aus einem einmal bewilligten Urlaub kann der ArbG den ArbN nicht zurückrufen, auch nicht bei einer Freistellung während der Kündigungsfrist nach Erhebung der Klage. Über das Ende der Kündigungsfrist hinaus entfällt der Vergütungsanspruch jedoch, weil die Freistellung nach dem objektiven Empfängerhorizont auf diesen Zeitraum begrenzt war.
„Am Arbeitsmarkt ist kaum Veränderung zu sehen. Die Arbeitslosigkeit sinkt nur wenig und die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung setzt ihre leichte Abwärtstendenz fort“, sagte die Vorstandsvorsitzende der ...
Hat ein ArbN nach dem Arbeitsvertrag Anspruch auf einen variablen Gehaltsbestandteil gemäß einer Zielvereinbarung, verpflichtet dies den ArbG, mit dem ArbN Verhandlungen über den Abschluss einer Zielvereinbarung zu ...
Eine formularmäßige Regelung, nach der ein Anspruch auf eine Bonuszahlung, die ausschließlich vom wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens abhängt, nur dann besteht, wenn der Arbeitnehmer am 31.12. beschäftigt ist, benachteiligt den Arbeitnehmer unangemessen.
Rückzahlungsansprüchen wegen unbeabsichtigter Entgeltüberzahlungen kann auch bei Kenntnis des fehlenden Rechtsgrunds zum Zeitpunkt der Zahlungsbewirkung der Einwand des § 814 BGB nicht entgegengesetzt werden.
Ein ArbN kann seinen Urlaubsanspruch auch durch eine einstweilige Verfügung durchsetzen, wenn die Rechtskraft eines obsiegenden erstinstanzlichen Urteils vor Urlaubsbeginn nicht mehr erreichbar ist und der ArbG die ...
Das Gesetz zur weiteren Digitalisierung der Zwangsvollstreckung wirft in der Praxis viele Fragen auf: Welche Anträge müssen künftig elektronisch gestellt werden? Wie lassen sich PfÜB digital korrekt beantworten? Das IWW-Webinar am 17.07.2026 bietet direkt nutzbare Antworten.
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