Kaum ein Instrument des ArbG ist im Tagesgeschehen wichtiger und zugleich streitanfälliger als die Versetzung. Sie ist das Scharnier zwischen unternehmerischer Organisationsfreiheit und arbeitsvertraglichem Bestandsschutz. Die Rechtsprechung zeigt einen klaren Trend: Die Gerichte prüfen die Grenzen des Direktionsrechts zunehmend strenger, insbesondere bei der Gleichwertigkeit der zugewiesenen Tätigkeit.
Das Arbeitsgericht Köln hat die Klagen mehrerer Betriebsrentner eines Kölner Nahrungsmittelherstellers abgewiesen, die von ihrem ehemaligen Arbeitgeber wie in den Vorjahren eine Marzipantorte und ein Weihnachtsgeld in ...
Ein Trambahnfahrer ist nicht aufgrund einer von ihm angeführten Gewissensnot dazu berechtigt, das Fahren einer Tram mit Bundeswehr-Werbung zu verweigern.
Ist eine variable Vergütung in einer Gesamtbetriebsvereinbarung neben einem Fixum als Bestandteil eines einheitlichen jährlichen Zieleinkommens ausgestaltet, ist sie Teil der im Synallagma stehenden Vergütungsleistung und für Zeiten, in denen das Arbeitsverhältnis ruht, nicht geschuldet.
Für eine wirksame Befristung eines Arbeitsvertrages reicht eine eingescannte Unterschrift nicht aus. Dies gilt auch dann, wenn der Arbeitsvertrag nur für einige wenige Tage geschlossen worden ist, wie das ...
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Die Auslegung einer vertraglichen Vergütungsabrede, die als allgemeine Geschäftsbedingung oder Einmalbedingung vereinbart wurde und die „tarifliche Anpassungen des monatlichen Gehalts“ analog der Vorschriften eines Tarifvertrags regelt, ohne hierbei klarzustellen, ob Stufensteigerungen von der Dynamik umfasst sein sollen, kann unter Anwendung von § 305c BGB dahingehend wirken, dass sich die Dynamik auch auf die tariflich durch Zeitablauf zu erreichenden Stufensteigerungen erstreckt.