„Die Nachrichten vom Arbeitsmarkt sind positiv: Die Zahl der arbeitslosen Menschen hat im Juli aus jahreszeitlichen Gründen zwar zugenommen, saisonbereinigt gab es aber einen Rückgang. Die Beschäftigung ist erneut kräftig gewachsen und die Nachfrage der Betriebe nach neuen Mitarbeitern steigt auf hohem Niveau weiter an.“, sagte der Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit (BA), Detlef Scheele, heute anlässlich der monatlichen Pressekonferenz in Nürnberg.
Auf der letzten Seite von AA Arbeitsrecht aktiv lesen Sie die Kernaussagen weiterer wichtiger Entscheidungen aus der BAG- und LAG-Rechtsprechung, diesmal u.a. zur Sozialauswahl und zum Tarifrecht.
Der Einsatz eines Software-Keyloggers, mit dem alle Tastatureingaben an einem dienstlichen Computer für eine verdeckte Überwachung und Kontrolle des Arbeitnehmers aufgezeichnet werden, ist nach § 32 Abs. 1 BDSG unzulässig, wenn kein auf den Arbeitnehmer bezogener, durch konkrete Tatsachen begründeter Verdacht einer Straftat oder einer anderen schwerwiegenden Pflichtverletzung besteht.
Das Hochfahren des Computers, etwaige Anmeldungen und Programmöffnungen sind vergütungspflichtige Arbeit und können mit neun Minuten und 20 Sekunden pro Arbeitstag angesetzt werden.
Die Vorgaben an die mindestens zu fordernde Körpergröße von Bewerbern für den gehobenen Polizeivollzugsdienst im Land Berlin sind nicht zu beanstanden.
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Befindet sich ein erkrankter Arbeitnehmer in einem gesundheitlichen Ausnahmezustand und kann deshalb nicht rechtzeitig eine Folgebescheinigung beim Arzt holen, kann dies ausnahmsweise zulässig sein. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn eine psychische Erkrankung den Arztbesuch verhindert.