„Die Zahl der arbeitslosen Menschen ist im Juni aus saisonalen Gründen weiter zurückgegangen. Die Beschäftigung und die Nachfrage der Betriebe nach neuen Mitarbeitern haben erneut kräftig zugelegt.“, sagte der Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit (BA), Detlef Scheele, heute anlässlich der monatlichen Pressekonferenz in Nürnberg.
Auf der letzten Seite von AA Arbeitsrecht aktiv lesen Sie die Kernaussagen weiterer wichtiger Entscheidungen aus der BAG- und LAG-Rechtsprechung, diesmal u.a. zur Rückzahlungsklausel und zur Nichtzulassungsbeschwerde.
Das Auftreten eines in den Ruhestand versetzten Richters als Rechtsanwalt vor dem Gericht, an dem er zuvor tätig war, könnte dienstliche
Belange beeinträchtigen. Daher ist es gerechtfertigt, ihm diese Tätigkeit ...
Ein Bewerber, der eine Entschädigung nach § 15 Abs. 2 AGG wegen nicht benachteiligungsfreier Bewerberauswahl haben möchte, muss Indizien im Sinne von § 22 AGG vortragen. Diese müssen mit überwiegender Wahrscheinlichkeit darauf schließen lassen, dass zwischen der benachteiligenden Behandlung und einem Merkmal nach § 1 AGG der nach § 7 Abs. 1 AGG erforderliche Kausalzusammenhang besteht.
Ein Zeugnis, das polemisch und in grob unsachlichem und ironischem Stil verfasst ist und bei dessen Vorlage sich der ArbN der Lächerlichkeit preisgeben würde, erfüllt nicht die Mindestanforderungen an die Erteilung ...
Junge Menschen zwischen 18 und 29 Jahren sind besonders anfällig für Erkältungen: 84 Prozent leiden ein- bis zweimal jährlich darunter. Für 57 Prozent der Bevölkerung ist aber eine Erkältung kein Grund, zu Hause ...
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Eine Entschädigung, die ein ArbG seinem ArbN wegen Diskriminierung zahlen muss, ist auch dann steuerfrei und damit kein Arbeitslohn, wenn der ArbG die behauptete Benachteiligung bestritten und sich lediglich in einem gerichtlichen Vergleich zur Zahlung bereit erklärt hat.