01.09.2017 · Fachbeitrag ·
Gleichbehandlung
Das Arbeitsgericht Bonn hat der Klage eines Ehepaars stattgegeben, das sich gegen das Verbot ihres gemeinsamen Arbeitgebers wandte, einen weiteren Schäferhund mit in die Diensträume zu bringen. Bei dem Arbeitgeber handelt es sich um das Land Nordrhein-Westfalen.
29.08.2017 · Fachbeitrag ·
Die letzte Seite
Auf der letzten Seite von AA Arbeitsrecht aktiv lesen Sie die Kernaussagen weiterer wichtiger Entscheidungen aus der BAG- und LAG-Rechtsprechung, diesmal u.a. zur Abmahnung, zur Befristung und zum Prozessrecht.
29.08.2017 · Fachbeitrag ·
Direktionsrecht des ArbG
Der 10. Senat möchte die Auffassung vertreten, dass der ArbN im Anwendungsbereich des § 106 GewO eine unbillige Weisung des ArbG auch dann nicht befolgen muss, wenn keine dementsprechende rechtskräftige Entscheidung ...
25.08.2017 · Nachricht · Zwangsvollstreckung
Zulagen für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit sind Erschwerniszulagen i.S.v. § 850a Nr. 3 ZPO und damit im Rahmen des Üblichen unpfändbar. Zulagen für Schicht-, Samstags- oder sog. Vorfestarbeit sind dagegen der Pfändung nicht entzogen. Hinsichtlich der Frage, in welchem Umfang und welcher Höhe Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit als „üblich“ und damit unpfändbar i.S.v. § 850a Nr. 3 ZPO anzusehen sind, kann an die Regelung in § 3b EStG angeknüpft werden.
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10.08.2017 · Fachbeitrag ·
Aus- & Weiterbildungspflicht des Arbeitgebers
Wie der Begriff der „politischen Weiterbildung“ im Bildungszeitgesetz zu verstehen ist, hat aktuell das LAG Baden-Württemberg entschieden.
07.08.2017 · Fachbeitrag ·
AGG
Es verstößt nicht gegen das AGG, wenn der Bewerber in einem Online-Bewerbungsformular zwischen „Frau“ und „Herr“ ausgewählen muss.
04.08.2017 · Nachricht · Urlaub
Stress gilt als chic, wer viel arbeitet gilt als ein wichtiger Leistungsträger und wird deshalb bei Familie und Freunden höher angesehen. Wer trotzdem Urlaub macht, hat wenigstens vorher mit Buchungen und Vorarbeiten richtig Stress – nach der Rückkehr winken Übergaben und E-Mail-Flut. Dabei sind ein paar Tage Erholung richtig und wichtig, sagt Psychologin Ilona Bürgel bei Wirtschaftswoche Online.
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