27.04.2020 · Fachbeitrag ·
Entgeltfortzahlung
Der gesetzliche Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall ist wegen des Vorliegens derselben Krankheit auch dann auf die Dauer von sechs Wochen beschränkt, wenn während bestehender Arbeitsunfähigkeit eine neue Krankheit auftritt, die auf dem fortbestehenden Grundleiden
beruht. Ein neuer Entgeltfortzahlungsanspruch entsteht nur, wenn die erste krankheitsbedingte Arbeitsverhinderung bereits zu dem Zeitpunkt beendet war, zu dem die weitere Erkrankung zur Arbeitsunfähigkeit geführt hat.
30.03.2020 · Fachbeitrag ·
Entgeltfortzahlung
Viren können die Arbeitswelt massiv beeinflussen – das zeigen die jüngst durch das Coronavirus entstandenen aktuellen Entwicklungen. Infektionskrankheiten machen – unabhängig, ob tatsächlich eine Infektion ...
30.03.2020 · Nachricht ·
Arbeits-/Wegeunfall
Wird ein zu einem Körperschaden führender überfallartiger Angriff vom Versicherten dadurch veranlasst, dass er nach Beendigung seiner Fahrt mit dem Pkw vom Betrieb nach Hause einen anderen Verkehrsteilnehmer auf ...
30.03.2020 · Nachricht ·
Zeugniserteilung
ArbN können von ihrem ArbG bei Ausscheiden ein qualifiziertes Zeugnis verlangen. Dies gilt auch in agilen Projekt-Teams, die nach der sogenannten Scrum-Methode arbeiten. Allerdings steht ihnen ein bestimmter Zeugniswortlaut einschließlich einer bestimmten Bewertung nicht bereits deshalb zu, weil der ArbG einem anderen Team-Mitglied ein entsprechendes Zeugnis erteilt hat.
30.03.2020 · Fachbeitrag ·
Die letzte Seite
Auf der letzten Seite von AA Arbeitsrecht aktiv lesen Sie die Kernaussagen weiterer wichtiger Entscheidungen aus der BAG- und LAG-Rechtsprechung, diesmal u. a. zum Kündigungsrecht und zur Elternzeit.
20.03.2020 · Nachricht · Gesetzliche Unfallversicherung
Aufgrund der aktuellen Corona-Krise ermöglichen viele Arbeitgeber ihren Beschäftigten, von zuhause aus zu arbeiten. Was ist, wenn im häuslichen Umfeld ein Unfall passiert? Wann ist es ein Arbeitsunfall und wann nicht?
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19.03.2020 · Nachricht · Arbeitsplatz
Aus Infektionsschutzgründen planen viele Unternehmen derzeit, Beschäftigte ins Home-Office zu schicken, oder haben dies bereits getan. Nicht überall wird es jedoch fest eingerichtete Telearbeitsplätze geben. Wenn vorhanden, ist das heimische Arbeitszimmer mit Schreibtisch und Bürostuhl der beste Platz zum Arbeiten. Aber auch wenn der heimische Küchentisch als Lösung herhalten muss, können Beschäftigte die Arbeit sicher und entspannt gestalten.
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